08.02.2017, 12:10
Hallo Kurt,
momentan müssen Wahlfachkürzel noch auf 3 Buchstaben begrenzt bleiben, sonst ist eine Übernahme ins Zeugnis nicht möglich. Wenn die Kollegin also Ins(2) in Ins umbenennt funktioniert es. Anschließend kann Sie dann wieder Ins (2) einstellen, muss nur beim nächsten Zeugnis wieder dran denken.
Gruß
Stephan
momentan müssen Wahlfachkürzel noch auf 3 Buchstaben begrenzt bleiben, sonst ist eine Übernahme ins Zeugnis nicht möglich. Wenn die Kollegin also Ins(2) in Ins umbenennt funktioniert es. Anschließend kann Sie dann wieder Ins (2) einstellen, muss nur beim nächsten Zeugnis wieder dran denken.
Gruß
Stephan
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