20.07.2015, 07:11
Hallo,
Lope liegt da richtig, der von dir zitierte Satz muss schulartbezogen verstanden werden. Einem Schüler an der RS kann ja nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er die Anforderungen des Gymnasiums nicht erfüllen konnte.
Außerdem fallen die Wiederholungen am Gymnasium nicht komplett unter den Tisch: die Wiederholungen werden trotzdem auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Gruß
Stephan
Lope liegt da richtig, der von dir zitierte Satz muss schulartbezogen verstanden werden. Einem Schüler an der RS kann ja nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er die Anforderungen des Gymnasiums nicht erfüllen konnte.
Außerdem fallen die Wiederholungen am Gymnasium nicht komplett unter den Tisch: die Wiederholungen werden trotzdem auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet.
Gruß
Stephan
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