20.07.2015, 06:44
Danke für die schnelle Antwort! Klingt erstmal recht plausibel, aber im Bayeug steht:
... Das Wiederholen ist außerdem nicht zulässig für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Realschulen, die innerhalb der Jahrgangsstufen 5 bis 7 zum zweiten Mal nicht vorrücken durften. Also trifft das bei uns zu.
Gruß
... Das Wiederholen ist außerdem nicht zulässig für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien und Realschulen, die innerhalb der Jahrgangsstufen 5 bis 7 zum zweiten Mal nicht vorrücken durften. Also trifft das bei uns zu.
Gruß