19.07.2015, 21:18
Hallo,
soweit ich weiß, ist der Artikel 53 schulartbezogen. Wenn also ein Schüler die 5. am Gymnasium wiederholt, dann darf er definitiv auch die 7. an der RS wiederholen.
Damit müsste er meiner Meinung nach auch die Erlaubnis zur Wiederholung der 7. RS haben, wenn er die 6. GY wiederholt hat. Der Paragraph wird daher richtigerweise nicht angezeigt.
Ich lass' mich aber gerne belehren, wenn dem nicht so sein sollte.
Gruß
Lope
soweit ich weiß, ist der Artikel 53 schulartbezogen. Wenn also ein Schüler die 5. am Gymnasium wiederholt, dann darf er definitiv auch die 7. an der RS wiederholen.
Damit müsste er meiner Meinung nach auch die Erlaubnis zur Wiederholung der 7. RS haben, wenn er die 6. GY wiederholt hat. Der Paragraph wird daher richtigerweise nicht angezeigt.
Ich lass' mich aber gerne belehren, wenn dem nicht so sein sollte.
Gruß
Lope