13.06.2012, 18:18
Hallo Stephan!
Hab jetzt grade nochmal geschaut: die Länge einer Zeugnisbemerkung kann nicht der ausschlaggebende Grund dafür sein, warum sie nicht übertragen wurde. Eine Bemerkung mit vier Zeilen wird nicht übertragen, während eine Bemerkung mit z. B. 10 Zeilen übertragen wird...
Viele Grüße
Georgy
Hab jetzt grade nochmal geschaut: die Länge einer Zeugnisbemerkung kann nicht der ausschlaggebende Grund dafür sein, warum sie nicht übertragen wurde. Eine Bemerkung mit vier Zeilen wird nicht übertragen, während eine Bemerkung mit z. B. 10 Zeilen übertragen wird...
Viele Grüße
Georgy