08.02.2012, 12:58
(01.12.2011, 12:47)NM-Himself schrieb: (SchnittSchriftl.GroßeLNW * 2 + SchnittSchriftl.KleineLNW)/3 = SchnittSchriftl.
D.h. wer z. B. 2 Fünfer in den Schulaufgaben hatte und eine Zwei in der Stegreifaufgabe bekommt folgende "Schriftliche Note":
(5*2+2)/3 = 12/3 = 4,00
M.a.W. eine Zwei in der Stegreifaufgabe macht aus 2 Fünfern in den Schulaufgaben eine 4. Meines Wissens ist dieser Berechnungsmodus zwar möglich (weil die GSO/RSO? schweigt) aber im genannten Beispiel pädagogisch sehr fragwürdig. Sinnvoller wäre m. E. Folgendes:
(2*SA1 + 2*SA2 + ... + 1*Ex1+ 1*Ex2 +...) / (2+2+...+1+1+...)
D.h. die Schriftliche Note ergibt sich aus allen schriftlichen LNWs (SA +Exen) mit der jeweiligen Spaltengewichtung.
In obigem Bsp. ergäbe das (2*5+2*5+1*2)/5 = 22/5 = 4,40
Und das entspräche m.E. den erbrachten Leistungen weit mehr als 4,00.