23.01.2012, 18:03
Hallo Daniel,
hier noch einmal die Informationen, die mir vorliegen:
Da ich aber solche "Proteste" schon erwartet habe und der Programmcode ja schon vorhanden ist habe ich mich entschlossen, den Schulen über den NMAdmin die Möglichkeit zu bieten, die "Vergleichsrechnung mit Ãœbernahme der besseren Note" über eine Option zu aktivieren.
Das entbindet dann die Fachlehrer nicht von ihrer Entscheidungspflicht, im Zweifels- oder Vergessensfall erhält der Schüler aber dann auch jeden Fall die bessere Note.
Ãœber die Aktivierung dieser Option (die standardmäßig natürlich deaktiviert ist) sollte meines Erachtens der Schulleiter entscheiden.
Gruß
Stephan
hier noch einmal die Informationen, die mir vorliegen:
- Für RS (und natürlich auch für das Gym) wurden Richtlinien zur Notenberechnung für Legastheniker erlassen (im Wesentlichen schriftl. : mdl. 1:1).
- Schulpsychologen sagen (und Legasthenie-Tandem-Lehrer haben es wohl auch so gelernt), dass der Nachteilsausgleich kein Nachteil sein darf und im Zweifelsfall dann halt "normal" berechnet werden muss. Verantwortung liegt beim Fachlehrer.
- Offensichtlich gab es von Gym-Seite nachfragen bei der zuständigen Abteilung im KM. Jedenfalls gab es ein KMS (nur für's Gym!!) in dem "offiziell" klargestellt wurde, dass auf jeden Fall die bessere Berechnungsvariante gewählt werden muss.
- Da das so logisch klingt und sich eben auch mit den Aussagen von Schulpsychologen und LTLs deckt habe ich im NM die Notenberechnung gleich für alle Schularten entsprechend umgestellt (im Sinne der Gleichbehandlung schien mir das logisch, bin davon ausgegangen das es für die anderen Schularten bald gleichlautende Schreiben geben würde).
- Aus einem Regierungsbezirk habe ich dann eine Rückfrage bekommen, da der dortige MB darauf verwiesen hat, dass diese Bestimmung zunächst nur für das Gym gilt und für die RS kein solches Schreiben vorliegt.
- Da wir auf das Zwischenzeugnis zusteuern habe ich zur Beschleunigung der Wahrheitsfindung im KM angerufen. Dort habe ich die Information erhalten, dass bitte alles so bleiben solle wie zuvor (also 1:1 Berechnung) und der Fachlehrer ... (s. oben).
- Daraufhin habe ich die Berechnung für die RS (und momentan nur für diese) wieder rückgängig gemacht.
Da ich aber solche "Proteste" schon erwartet habe und der Programmcode ja schon vorhanden ist habe ich mich entschlossen, den Schulen über den NMAdmin die Möglichkeit zu bieten, die "Vergleichsrechnung mit Ãœbernahme der besseren Note" über eine Option zu aktivieren.
Das entbindet dann die Fachlehrer nicht von ihrer Entscheidungspflicht, im Zweifels- oder Vergessensfall erhält der Schüler aber dann auch jeden Fall die bessere Note.
Ãœber die Aktivierung dieser Option (die standardmäßig natürlich deaktiviert ist) sollte meines Erachtens der Schulleiter entscheiden.
Gruß
Stephan
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