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Bekanntmachungen
In der 10. Klasse gibt es jetzt einen Notenausgleich
#2
Zwei Rückfragen:

1. Kommt dieser Satz zusätzlich zur Klassenzielbemerkung ("Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe hat er/sie erhalten.") oder stattdessen?

2. Sollte der Satz nicht eher "Dem Schüler wird das Vorrücken auf Grund eines Notenausgleichs gemäß Ã‚Â§ 63a gewährt." lauten?

Gruß
Stephan
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Nachrichten in diesem Thema
RE: In der 10. Klasse gibt es jetzt einen Notenausgleich - von NM-Himself - 26.07.2010, 20:52
Notenausgleich - von krato - 04.07.2011, 12:44

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