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Bekanntmachungen
Legasthenie-Berechnung
#1
Hallo!

Ich habe vier kurze Fragen zur Legasthenie-Berechnung: (habe mir die Einträge zu den Legasthenie-Updates mit Import.... angesehen, ein paar Dinge sind noch etwas unklar):

1) Legastheniker mit Notenvorteil werden in den Fremdsprachen 1:1 (rotes Buch) folgendermaßen gewichtet: z.B. (SA1*2 + SA2*2+Ex1*1+Ex2*1)/6=Gesamtnote schriftlich, d.h. echt schriftl. SA werden doppelt gewichtet. LRS (gelbes Buch) erhalten gar keine gesonderte Notenberechnung. Ist das so richtig?Kurz: Wie werden bei Legasthenikern Exen, die ja zu den schriftlichen Leistungen zählen, im Vergleich zu SA gewichtet?

2) Eine Änderung bez. Leg./LRS im Notenbogen kann ich als Admin nur über "Schülerdaten aktualisieren" erreichen. Hierbei muss ich die Notenberechnung bei Bedarf gesondert aktivieren, es sei denn, ein neuer Schüler wurde hinzugefügt und er ist Legastheniker. Ist das so richtig?

3) Wir haben in den Sprachen mündliche Schulaufgaben, welche bei Legasthenikern natürlich zu den müdlichen Leistungen zählen sollen? Woher soll der NM wissen, wenn ein Kollege diese Note einfach in das Feld "Schulaufgabe", ob es eine mündliche oder eine schriftliche Schulaufgabe war? Wie sollten wir hier am besten verfahren? (Erfahrungswerte???)

4) Gibt es eine Option im NM, die berücksichtigt, dass die Legasthenieberechnung nicht zu einer Verschlechterung der Schülernote führen darf (bzw. ist hier ein Update geplant). Falls nicht, denke ich, muss jeder Kollege sowieso die Zeugnisnote bei Legastheniker von Hand ausrechnen und bei Bedarf eine pädagogische Note erteilen? Ist hier evtl. ein Update geplant bzw. wie wird hier am besten verfahren?

Herzlichen Dank!

Andreas
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#2
Hallo Andreas,

zu 1)
Da ich vermute, dass wir hier vom Gym sprechen:
(SchnittSchriftl.GroßeLNW * 2 + SchnittSchriftl.KleineLNW)/3 = SchnittSchriftl.
(SchnittMdl.Schulaufgaben * 2 + SchnittMündl.)/3 = SchnittMdl.
(SchnittSchriftl. + SchnittMündl.)/2 = Gesamtschnitt

zu 2)
Fast richtig. Nur beim ersten Datenimport am Anfang des Schuljahres schaltet der NM für alle in der WinSD geführten Legastheniker automatisch die besondere Notenberechnung ein. Bei Änderungen und auch bei neuen Schülern muss die besondere Berechnung IMMER von Hand erfolgen.

zu 3)
Die betroffenen Kollegen müssen bei dem jeweiligen Schüler ein "m" vor die Noten setzen (und dann die Tendenz weglassen, da maximal zwei Zeichen eingegeben werden können). Eine "m3" erkennt der NM dann als mündliche Schulaufgabe und rechnet diese dann automatisch zu den mdl. Noten.

zu 4)
Das ist in Vorbereitung, ich hoffe das bis zum Zeugnis noch zu schaffen. Dazu muss ich aber die gesamte Notenberechnung umstrukturieren damit für diese Schüler ein doppelter Berechnungsdurchlauf möglich ist. Das ist aufwändig.

Gruß
Stephan
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#3
Hallo Stephan,
besten Dank für Deine immer schnellen und sehr aufschlussreichen Antworten!
Viele Grüße
Andreas
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#4
(01.12.2011, 12:47)NM-Himself schrieb: (SchnittSchriftl.GroßeLNW * 2 + SchnittSchriftl.KleineLNW)/3 = SchnittSchriftl.

D.h. wer z. B. 2 Fünfer in den Schulaufgaben hatte und eine Zwei in der Stegreifaufgabe bekommt folgende "Schriftliche Note":
(5*2+2)/3 = 12/3 = 4,00

M.a.W. eine Zwei in der Stegreifaufgabe macht aus 2 Fünfern in den Schulaufgaben eine 4. Meines Wissens ist dieser Berechnungsmodus zwar möglich (weil die GSO/RSO? schweigt) aber im genannten Beispiel pädagogisch sehr fragwürdig. Sinnvoller wäre m. E. Folgendes:

(2*SA1 + 2*SA2 + ... + 1*Ex1+ 1*Ex2 +...) / (2+2+...+1+1+...)

D.h. die Schriftliche Note ergibt sich aus allen schriftlichen LNWs (SA +Exen) mit der jeweiligen Spaltengewichtung.

In obigem Bsp. ergäbe das (2*5+2*5+1*2)/5 = 22/5 = 4,40
Und das entspräche m.E. den erbrachten Leistungen weit mehr als 4,00.
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#5
Hallo,

zu dem Thema, was den schriftlichen Leistungen eines Schülers, der Legasthenie bescheinigt bekommt, mehr entspricht, kann und will ich mich nicht äußern. Dafür gibt es Schulpsychologen, die kennen sich da wesentlich besser aus.

Die im Notenmanager implementierte Berechnung beruht auf einem KMS für Gymnasien und den Angaben des zuständigen Psychologen im KM. Dass das andere Personenkreise anders sehen (ich weiß z. B. von einem Regierungsbezirk, dass dort der MB für seine Schulen eine andere Berechnung vorschreibt) mag so sein. Aber da ich der Meinung bin, dass alle Schüler in Bayern gleichberechtigt behandelt werden sollen werde ich immer nur eine Berechnungsvariante im Programm implementieren und mich dabei immer an die Richtlinien/Veröffentlichungen des KMs halten. Die können sich ändern (das hat man in der Vergangenheit ja schon erlebt).

Gruß
Stephan

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#6
Hallo!

Wir haben festgestellt, dass es trotz vorgestelltem "m" im Fall einer mündlichen Schulaufgabe und eingestellter Legasthenie-Berechnung (Gymnasium) Probleme gibt; im vorliegenden Fall:

Große Leistungsnachweise: 2/2m/3
Kleine mündliche Leistungsnachweise: Ausschließlich 2er
keine kleinen schriftlichen Leistungsnachweise
Angezeigter Schnitt: 2,22 und nicht wie erwartet 2,25;

Tests mit weiteren Noten haben die aus unserer Sicht fehlerhafte Berechnung bestätigt. Haben wir eine Einstellungsmöglichkeit/einen Hinweis übersehen?

Wir bitten um Hilfe!

Vielen Dank & Gruß

rolf

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#7
Hallo Rolf,

ist kein Fehler sondern "Rechnen nach Vorschrift". Für das Gymnasium (und momentan nur dort) gilt zwingend die Vorschrift, dass ein Nachteilsausgleich (also die Legasthenieberechnung) nicht zum Nachteil des Schülers sein darf (ist ja logisch).
Im genannten Fall ergibt sich nach normaler Berechnung ein Schnitt von 2,22, nach Legasthenieberechnung aber 2,25. Der Schüler wäre also benachteiligt, wenn er die Legasthenieberechnung erhalten würde, das wäre also dann kein Nachteilsausgleich mehr. In diesem Fall muss also die normale Berechnung herangezogen werden, was der Notenmanager dann auch automatisch macht.

Gruß
Stephan

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