Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Bekanntmachungen
Gewichtung Fremdsprachen
#1
Lieber Stephan,

heute haben wir für einen Schüler ein Gutachten bekommen, bei dem die Gewichtung schriftlich : mündlich 1,5 : 1 im Fach Englisch ab dem 2. Halbjahr gelten soll (super Idee der Schulpsychologin hurra ). Die Schulleitung hat das in ihrem Bescheid auch so übernommen. Im Notenmanager kann man die entsprechende Einstellung nur für das ganze Schuljahr vornehmen, außer ich habe da etwas übersehen. Vielleicht kannst du die Umsetzung "gültig ab ..." in deine ToDo-Liste aufnehmen.

Momentan müssen wir die Zeugnisnote von Hand ausrechnen und diese notfalls über eine pädagogische Note manuell abändern.

Viele Grüße
Harald
Zitieren
#2
Hallo Harald,

wie soll denn dann die Berechnung aussehen? Spontan würde ich mal behaupten, dass das weder mathematisch noch schulrechtlich überhaupt geht. Um welche Schulart handelt es sich denn?

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#3
Lieber Stephan,

wir sind an der Realschule. Ich verstehe das so, dass die Schulaufgaben im 1. Halbjahr ganz normal die Gewichtung 2 haben und im 2. Halbjahr dann die Gewichtung 1,5. Der NM müsste überprüfen, ob eine Schulaufgabe nach dem ... geschrieben wurde und dann bei der Berechnung die Gewichtung 1,5 anstelle von 2 nehmen. Ob das schulrechtlich so in Ordnung ist, kann ich natürlich auch nicht sagen.

Beispiel: Schulaufgaben 1. Halbjahr: 3, 3; 2. Halbjahr: 4,5; Stegreifaufgaben: 3, 3, 3, 4; mündliche Noten: 2, 2
Berechnung: (2x3 + 2x3 + 1,5x4 +1,5x5 + 3 + 3 + 3 + 4 + 2 + 2) / (2 + 2 + 1,5 + 1,5 + 6)

Viele Grüße
Harald
Zitieren
#4
Hallo Harald,

in deinem Notenbeispiel hätten die schriflichen Noten eine Gesamtgewichtung von 11, die mündlichen nur 2. Das ist von 1,5 : 1 aber meilenweit entfernt. Selbst nur das zweite Halbjahr betrachtet wäret ihr bei 5 : 1 oder so.

Das, was eure Schulpsychologin will, ist mathematisch schlicht und ergreifend nicht möglich (dabei bleibe ich, bis mich einer eines Besseren belehrt) und ist laut Kontaktperson im KM so eben auch nicht vorgesehen. Genau deshalb heißt es jetzt ja offiziell, dass mündliche Noten "stärker" gewichtet werden sollen.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#5
Lieber Stephan,

wie ich dem Thread http://forum.notenmanager.net/showthread...6#pid29066 entnehmen konnte, läuft das bei der Berechnung ja ganz anders, falls das immer noch so sein sollte. Es wird ja mit Gesamtschnitten gearbeitet, das wusste ich nicht. Ich dachte, die 1,5-Gewichtung würde sich nur auf die Schulaufgaben beziehen, deren Gewichtung eben reduziert werden sollte, um das Gewicht der mündlichen Noten indirekt zu erhöhen. Sorry! Das habe ich falsch interpretiert. Früher wurden mal die Stegreifaufgaben und "echten" mündlichen Noten als "mündliche" Noten bezeichnet.

Eine stärkere Gewichtung der mündlichen Noten bei schriftlich : mündlich 1,5 : 1 sehe ich aber schon. Die mündliche Note hat zumindest ein höheres Gewicht als bei den anderen Schülern.

Viele Grüße
Harald
Zitieren
#6
Oh, in dem Thread wurde die GSO zitiert. Gilt die Berechnung mit den Gesamtschnitten auch für die Realschule?
Zitieren
#7
Hallo Harald,

nein, an der RS dürfen keine Zwischenschnitte gebildet werden. Daher ist ja eine solche Gewichtung gar nicht realisierbar.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#8
Lieber Stephan,

sorry, wenn ich schon wieder nerve. Da ich dein Problem nicht nachvollziehen konnte, habe ich mit dem Notenmanager experimentiert, um herauszufinden wie der Notenmanager die Legasthenieberechnung bei Realschülern durchführt.  Jetzt glaube ich zu wissen, wie die Berechnung momentan abläuft:

1) Im NMAdmin kann man unter Daten --> Legasthenie --> Haken bei Legasthenieberechnung eine Gewichtung einstellen. Die Angabe der Gewichtung hat bisher keinerlei Auswirkung, oder?
2) Ist die Legasthenieberechnung aktiviert, so werden alle Schulaufgaben und Stegreifaufgaben mit der Gewichtung 1 versehen.

Getestet habe ich die beiden Vermutungen mit folgenden Daten:

1) eingestellte Gewichtung: 1,5 (scheint nicht zu interessieren) - Soll diese Gewichtung in Zukunft mal die Gewichtung der mündlichen Noten darstellen?
2) Noten: Schulaufgaben 3, 4, 3, 3; Stegreifaufgaben: 4, 2, 4; weitere Stegreifaufgaben (Vokabeltests mit der Gewichtung jeweils 0,25): 1, 2, 1, 1; mündliche Noten: 2, 2, 3 (jeweils Gewichtung 1)

Im Notenbogen wird ein Schnitt von 2,5 angezeigt, was sich offenbar aus folgender Berechnung ergibt: (3 + 4 + 3 + 3 + 4 + 2 + 4 + 1 + 2 + 1 + 1 + 2 + 2 + 3)/14 = 2,5

Da ich davon ausgehe, dass ich mit obigen Vermutungen richtig liege (ich lasse mich gerne eines Besseren belehren), werde ich vorübergehend alle Legasthenieberechnungen (gesetzte Haken) bei unseren Schülern wieder deaktivieren. Jeder kleine Vokabeltest (deshalb nur Gewichtung 0,25) hätte die gleiche Gewichtung wie eine Schulaufgabe. Da Poolnoten (Zusammenfassung von mehreren Vokabeltests zu einer Note) angeblich nicht erlaubt sind, tragen unsere Englischlehrer ihre Vokabeltests i. d. R. unter den Stegreifaufgaben mit einer geringeren Gewichtung einzeln ein. Das hat bei einer Legasthenieberechnung dann aber eine katastrophale Auswirkung, wie man im obigen Berechnungsbeispiel sehen kann.

Viele Grüße und danke für deine schnellen Antworten
Harald
Zitieren
#9
Hallo Harald,

die Gewichtung wird vermutlich nie eine Rolle spielen, da warte ich noch die letzten Entscheidungen aus dem KM ab.

Ganz ohne Frage: eine stärkere Gewichtung von mdl. Noten kann man immer hinbekommen. Ich glaube darüber sind wir uns auch einig. Was ich oben meinte: wie soll das funktionieren, dass man "nur im zweiten Halbjahr eine Gewichtung von 1,5 : 1" von schriftlich zu mündlich hinbekommt? In der Jahresnote werden ja alle Noten, auch die aus dem ersten Halbjahr, mit eingerechnet? Aber vielleicht verstehe ich auch einfach nicht, was die Schulpsychologin meinte.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#10
Lieber Stephan,

wir haben noch einmal bei unserer Schulpsychologin wegen "schriftlich : mündlich 1,5 : 1" nachgefragt. Es ist so, wie ich mir das von Anfang an gedacht hatte. Die Schulaufgaben sollen einfach die Gewichtung 1,5 anstelle von 2 bekommen. Bei allen anderen Leistungsnachweisen soll die Gewichtung gelten, die die Lehrkraft eingestellt hat. Der BaySchO ist damit auch genüge getan. Durch die Herabsetzung der Gewichtung der Schulaufgaben von 2 auf 1,5 wird automatisch das Gewicht der echten mündlichen Noten erhöht. Jeder Lehrkraft ist es natürlich auch freigestellt, zusätzlich weitere echte mündliche Noten zu bilden.

In diesem Schuljahr werden wir deshalb die Noten von Hand ausrechnen und die Zeugnisnote per pädagogischer Note abändern, falls das notwendig ist. Trotzdem hoffe ich, dass es im neuen Schuljahr auch im NM möglich sein wird, bei jeder einzelnen Schulaufgabe die Gewichtung abzuändern. Das ist vor allem auch deshalb wichtig, da ein Notenschutz erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend gelten kann. Es könnte also sein, dass nach der 1. Schulaufgabe ein Antrag gestellt wird, der dann auch bewilligt wird. Dann hätte die 1. Schulaufgabe die Gewichtung 2 und alle weiteren z. B. die Gewichtung 1,5 je nach Gutachten.

Vielen Dank noch einmal für deine Mühen!

Viele Grüße
Harald
Zitieren


Gehe zu:


Deutsche Übersetzung: MyBB.de, Powered by MyBB, © 2002-2024 MyBB Group.