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Hallo Stefan,
ich wollte nochmals daran erinnnern. In der neuen RSO in §31 (9) ist es, so versehe ich es, verpflichtend, den Zusatz aufzunehmen.
Vielen Dank
Martin
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Hallo Martin,
ist mir bekannt. Aber momentan habe ich noch keine Informationen über die Kriterien erhalten. Solange werde ich auch mit der Umsetzung noch nicht beginnen. Im Zweifelsfall müsstet ihr also schon einmal einen Textbaustein vorsehen.
Gruß
Stephan
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Habe dazu eine Kopie von der Schulleitung bekommen, Quelle ist MB Oberbayern-West.
Dort steht auch der §31(9) RSO und in diesem ist auf §20 Mittelschulordnung verwiesen. Dort heißt es Notenschnitt mind. 4,00 und höchstens 3x Note 5 in Vorrückungsfächer. Also evtl. betrifft das dann auch Schüler, die in der Realschule die 9.Klasse nicht bestanden haben.
Wie das allerdings mit den Vorrückungsfächern der Mittelschule auf die Realschule zu übertragen ist (Kombifächer Physik-Chemie-Biologie bzw. Geschichte-Sozialkunde-Erdkunde) ist nicht geklärt. Das jeweilige WPF-Fach der RS zählt aber mit dazu.
Grüße
Werner
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Hallo Werner,
falls möglich, lass mir doch bitte einmal das Schreiben zukommen. Vielleicht kann ich aus den Schreiben Oberbayern-West und Mittelfranken in Kombination schon etwas mehr rauslesen.
Ich bitte aber um Verständnis, dass ich ohne Klärung der genauen Kriterien keinen Automatismus programmiere. Ich will mir nicht vorstellen was los ist, wenn dann falsche Zeugnisse entstehen. Den Stress tu ich mir nicht an.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
vermutlich ist beiden das Gleiche. In meiner Kopie des Blattes von der Tagung der Direktoren in Obb-West vom 7.9.16 wird am Anfang Frau Dr. Yvonne Hörmann von der Dienststelle Mittelfranken für die Erstellung der allermeisten Teile der Übersicht gedankt.
Ich kann es aber trotzdem gerne faxen oder mailen, falls noch Bedarf besteht.
Gruß
Werner
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Hallo Werner,
nein, das ist dann wohl nicht nötig. Mit Frau Hörmann stehe ich in Kontakt.
Gruß
Stephan
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Hallo Stephan,
mittlerweile gibt es wohl ein Schreiben des KUMI, wie zu verfahren ist. Ist zu erwarten, dass noch für das Schuljahr 16/17 von dir eine entsprechende Funktion eingebaut wird?
Grüße
hjg
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Hallo Stephan,
beim Gespräch mit meiner Chefin hat sich außerdem herausgestellt, dass dieser Satz aus der RSO eigentlich ganz am Ende der Bemerkung stehen soll. Dazu müsste ich aber die ganzen Wahlfachbemerkungen auf "Wahlfachbem. selber erstellen" umstellen und dann den entsprechenden Textbaustein in der Wahlfachbemerkung einfügen. Ich hoffe, du findest eine elegantere Lösung.
Viele Grüße
hjg
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oder du machst einfach ein Update :-)
siehe:
http://forum.notenmanager.net/showthread.php?tid=6933
Gruß
Stephan
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Sorry,
Update macht NM automatisch, allerdings erscheint der Satz erst in der Vorschau des Zeugnisses. Vielen Dank!! Hast uns mal wieder viel Mühe erspart.
Viele Grüße
hjg
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Bei manchen SuS erscheint der Satz nicht, obwohl er es laut SL sollte. Das Satz soll also rein. Wat mach ich nu?
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Hallo,
wenn der Schüler nur bei manchen Schülern nicht erscheint werden die Kriterien vermutlich nicht erfüllt. Der Schüler muss in der 9. Jahrgangsstufe sein, der Notenschnitt der Vorrückungsfächer muss 4,0 oder besser sein und es dürfen maximal dreimal die Note 5 im Zeugnis stehen.
Überprüfe gegebenenfalls mal die Einstellungen bzgl. der Jahrgangsstufe der betroffenen Schüler (keine oder falsche eingetragen) und die Einstellungen bzgl. Vorrückungsfach.
Falls es dann immernoch nicht passt schickst du mir am besten mal die Datenbank zu und sagst, welche Schüler es betrifft. Manuell könntet ihr den Satz höchstens in die Bemerkung schreiben.
Gruß
Stephan
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Sind für die drei-Fünfen-Regel die Fächer der MS oder der RS relevant? Aus dem KMS wird das nicht restlos klar.
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Das KMS hab ich momentan nicht vorliegen, ich habe hier nur ein Schreiben, das zur Klarstellung so eigentlich an alle Schulen gegangen sein müsste (Juli 2017):
"Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule ist nach § 19 Abs. 1 Satz 1 MSO erreicht, wenn in der Jahrgangsstufe 9 die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5."
und weiter:
"Für die Berechnung an der Realschule sind die erzielten Noten in den Vorrückungsfächern gemäß § 25 Abs. 1 RSO zu berücksichtigen, somit alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, wobei Textiles Gestalten, Kunsterziehung, Werken, Musik und Sport ausgenommen sind, sofern diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind. Bei der Bildung der Durchschnittsnote sind alle Fächer grundsätzlich gleich zu gewichten."
Es wird also immer von den Fächern der RS ausgegangen, die Fächer der MS gibt es ja teilweise in dieser Form an der RS gar nicht.
Gruß
Stephan