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Bekanntmachungen
Mittelschulabschluss erworben
#1
Hallo Stephan,

ich weiß - es ist noch n bisschen hin... Unser Beratungslehrer war diese Woche auf Fortbildung und ist bei dieser daraufhin gewiesen worden, dass in der neuen RSO der Passus für die 9. Klässler hinsichtlich des erworbenen Mittelschulabschlusses am Ende der 9. Jahrgangsstufe geändert wurde: Früher hieß es, dass ein entsprechender Abschluss im Jahreszeugnis vermerkt werden KANN - nun heißt es, ein entsprechender Mittelschulabschluss WIRD im Jahreszeugnis vermerkt. Für mich heißt das, dass ich bei jedem Schüler, der am Ende der 9. Klasse Noten erzielt hat, mit denen er den Mittelschulabschluss erworben hat, ins Zeugnis diesen Passus übernehmen muss (vgl. RSO §31 (9)).
Jetzt meine Frage: Planst Du da analog zur gymnasialen Eignung in den 5./6. Klassen einen entsprechenden Automatismus, was den Mittelschulabschluss angeht? Und wenn nicht: Könntest Du so etwas umsetzen?

Viele Grüße
Georgy
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#2
Hallo Georgy,

ist schon am laufen. Geplant ist ein Automatismus, allerdings sind die Kriterien, ab wann man diesen Eintrag bekommt, noch nicht ganz geklärt. Bis dahin kann ich programmtechnisch auch noch nichts umsetzen.

Gruß
Stephan
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#3
Hallo Stephan,

vielen Dank! Das ist super! Für die programmtechnische Umsetzung ist ja noch n bisschen Zeit ;-)

Viele Grüße
Georgy
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#4
Hallo Stephan,

hat sich in der Sache schon etwas getan? Meine Schulleitung bittet mich nämlich mit Verweis auf § 20 der Mittelschulordnung, eine entsprechende Bemerkung ("Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigung des erfolgreichen Mittelschulabschlusses ein.") zu erstellen, die von den Kollegen ins Zeugnis eingetragen werden soll.

Grüße

Sebastian
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#5
Hallo Sebastian,

nein, leider nicht. Ich klopf noch mal auf den Busch, aber momentan empfehle ich allen Schulen, einen Textbaustein für diese Bemerkung zu erstellen. Ob ein Schüler dann diese Bemerkung bekommt oder nicht muss dann der Klassenleiter selber entscheiden. In vielen Fällen wird es sicherlich klar und einfach sein, die Entscheidung zu treffen, bei den Grenzfällen freue ich mich schon auf die Rückmeldungen von den Schulen.

Evtl. schaffe ich es noch, in den Zeugnisdialog eine Optionsbox einzubauen, so dass die Bemerkung per manuellem Haken hinzugefügt werden kann.

Gruß
Stephan
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#6
Hallo Stephan,

in dem Schreiben das ich bekommen habe (vom MB?), heißt es hierzu:



Zitat:Mittelschulordnung
§ 19 Erfolgreicher Abschluss
(1) 1Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule ist erreicht, wenn in der Jahrgangsstufe 9 die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. 2Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, so trägt die Schule auf Antrag in das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittlere-Reife-Klasse folgenden Vermerk ein: „Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein.“
[...]

§ 20 Erwerb einer entsprechenden Schulbildung
1Eine dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule entsprechende Schulbildung hat erworben, wer

1. in öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Realschulen oder Wirtschaftsschulen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder im Zeugnis über die entsprechende Feststellungsprüfung Noten erzielt hat, mit denen man auch die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule mit Erfolg besucht hätte, [...]

Bitte beachten:
Bei der Berechnung des Gesamtnotendurchschnitts sind Vorrückungsfächer zu berücksichtigen, d. h.  alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme von Sport und Informationstechnologie (Musik gilt im Gegensatz zur RSO ebenfalls als Vorrückungsfach!).

Ich verstehe nicht, wo da das Problem liegt. nixweiss Von welchen möglichen Grenzfällen sprichst du? Ist das nicht eindeutig?

Grüße

Sebastian
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#7
Hallo Sebastian,

ausschlaggebend ist, dass der Notenschnitt aus den Vorrückungfächern der MS gebildet werden müssen. Und dann geht es schon los: das Fach PCB bzw GSE gibt es an der RS ja nicht. Klar, muss zusammengerechnet werden, aber wie? Schnitte (fände ich gerechter) oder Zeugnisnoten? Ist Wirtschaft an der MS mit Wirtschaft und Recht gleich zusetzen? Und BwR mit Buchführung? Auch kritisch: Musik ist in der MS Vorrückungsfach, an der RS aber nicht. Das müsste den Schülern dann unbedingt mitgeteilt werden. Sonst gibt es lustige Konstellationen, in denen man sich zwar plötzlich in der 10. Klasse wiederfindet, aber keinen Mittelschulabschluss bescheinigt bekommt.

Um um zu zeigen, dass längst nicht alles klar ist: wieso sollte Informationstechnologie ausgenommen werden? Davon steht im Schreiben unseres MBs und in der MSO nichts (da ist nur Sport ausgeschlossen).

Gut, wie auch immer: ich habe also heute früh mal alle Zwischeninstanzen übersprungen (bin mal gespannt, wer jetzt alles sauer ist auch mich) und den direkten Draht gewählt. Damit habe ich jetzt zumindest mal telefonisch die Information bekommen (schriftlich wäre mir lieber gewesen), dass bei PCB und GSE nicht die Schnitte sondern die Zeugnisnoten verrechnet werden sollen. Musik wird mit eingerechnet, Informatik sei mit IT gleichzusetzen und Buchführung mit BwR.

Ich programmiere das jetzt mal so ein. Wiederwillig, da das Beispiel IT zeigt, dass die Sache wohl noch nicht so ganz klar ist.

Gruß
Stephan
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#8
Hallo Stephan,

vielen Dank für deine Mühe und die ausführliche Antwort. Ich verstehe jetzt, wo die Probleme liegen. verrückt krank 

Die richtige Bemerkung fürs Zeugnis der Realschule steht - wie ich mittlerweile herausgefunden habe - übrigens in § 31 RSO und lautet: "Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Mittelschulabschlusses ein."

Viele Grüße

Sebastian
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#9
Hallo Sebastian,

könntest du mir bzgl. Informationstechnologie mal mitteilen, aus welchem Regierungsbezirk du bist? Hast du das Schreiben digital oder analog? Könntest du mir das zukommen lassen (Faxnummer findest du auf der Homepage falls nötig).

Gruß
Stephan
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#10
Uuuuund Stop!

Bitte obige Aussagen mit Vorbehalt betrachten. Kurz nach obigem Post habe ich heute Morgen einen Rückruf erhalten, da wird sich evtl. noch etwas ändern (z. B. bzgl. Musik). Das wird im KM noch geklärt und dann soll es in den nächsten 2-3 Tagen eine Information aus dem KM geben.

In das alte Zeugnismodul bekomme ich das noch auf jeden Fall rein, beim neuen Zeugnismodul (das ja eh bisher nur testweise zur Verfügung steht) vielleicht noch nicht.

Gruß
Stephan
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#11
Kurz nachgehakt:

Gibt es schon Neuigkeiten?

Gruß
Jens
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#12
Nö. Ich hab weder vom KM ein Schreiben erhalten noch von meinem Kontakt etwas gehört. Da ich jetzt mit der Erstkorrektur durch bin werde ich mich mal wieder ans Telefon hängen.

Gruß
Stephan
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#13
Danke für die Rückmeldung...
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#14
Hab eben telefoniert: eigentlich sollte das Schreiben "zeitnah" kommen (das wäre dann Ende letzter Woche gewesen), was die Verzögerung verursacht hat ist unklar. Bin gespannt.

Gruß
Stephan
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#15
Das Schreiben kam ja nun am 07.07.17, wird es der Notenmanager nun ggf. noch schaffen, die Bemerkung automatisch zu editieren oder bleibt es beim manuellen einfügen?
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