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Bekanntmachungen
Sind eigentlich Kommanoten zulässig?
#1
hallo,
vielleicht ist jemand in puncto schulrecht so fit, dass er eine zuverlässige antwort auf die frage geben kann, ob es eigentlich zulässig ist, wenn lehrkräfte nicht mit ganzen noten, sondern mit kommanoten rechnen. wir haben an unserer schule nämlichen diesen fall: ein kollege setzt pädnoten, da er die tendenzen, die der nm nur als anhaltspunkte setzt, in seine notenberechnung miteinbezieht. logischerweise setzt er damit den nm außer gefecht (er war deshalb auch immer gegen den nm). ich weiß, dass der art. 52 bayeug (notenstufen 1 -6) und art. 41 (1) satz 3 der rso besagen, dass zwischennoten nicht gegeben werden.
leider bin ich mir nicht sicher, ob es diesbezüglich nischen gibt und dadurch das geben von kommanoten rechtens ist.

für antworten wäre ich sehr dankbar, denn ich bin der meinung, dass sich hierbei kollegen ("gerechtigkeitsfanatiker") bezüglich ausschöpfung des pädagogischen freiraums maßlos überschätzen.
Viele Grüße, A. Reithmeier
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#2
Liegt die Kommastelle beim Kollegen im Femto- oder im Attobereich?

Gruß, Lope
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#3
@lope

Physiker??

@Fred

Ist natürlich gemäß der §§, die du genannt hast, verboten.
Meine Chefin hat mir erst neulich mal so nen Fall geschildert. Sie hatte auch mal so nen Kollegen, der dies so berechnet hat. Hat sie dann interessiert, ob das wirklich was ausmacht und hat mal zwei Excel-Tabellen (war noch vor NM-Zeiten) programmiert, die das berücksichtigen.
Und siehe da: Nur bei 1-2 Schüler pro Klasse hat sich dann wirklich was zur konventionellen Berechnungsmethode geändert.

Also würde ich dem Kollegen einfach sein "Steckenpferd" lassen, wenn er sich die Arbeit machen will...
Er muss es schließlich dann auch evtl. vor Gericht verantworten können, denn der jeweilige Fachlehrer ist ja für seine Notengebung verantwortlich.
vlg
bkahl
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#4
Hallo Stephan,

es gibt immer wieder Probleme bei uns, wenn Schüler die Klasse wechseln oder neu an unsere Schule kommen und entweder der alte oder der neue Lehrer in einem Fach andere Gewichtungen als "1" festgelegt hat.

Um diese Fälle zu lösen, wäre es sehr sinnvoll, wenn man (am besten in einer zusätzlichen Spalte) in diesen Fächern eine Kommanote mit einer entsprechenden Gewichtung vergeben könnte. Oft ist es ja leider nicht möglich, die 0,5 oder 0,75 gewichteten Noten zu einer glatten Noten umzurechnen.

Was denkst du dazu? Wie werden diese Fälle an anderen Schulen gehandhabt?

Grüße
Sebastian
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