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Bekanntmachungen
Legasthenie und LRS
#1
Hallo Stephan,

wir haben 2 Schüler mit Legasthenie und 2 Schüler mit LRS. Für beide Fälle gibt es angeblich verschiedene Berechnungsformeln für die Zeugnisnote. Kann man die irgendwo einstellen? Den haken für Legasthenie-Berechnung kenne ich, für LRS habe ich nichts gefunden.

Schöne Ferien

Reinhold
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#2
Hallo Reinhold,

ich bin zwar nicht Stephan, antworte aber trotzdem mal. Ich bin mir relativ sicher, dass es für LRS keine gesonderte Notenberechnung gibt. Da gibt es Regelugen zu Arbeitszeit und Korrektur, aber nicht zur Notenberechnung. Bei LEG muss man darauf achten, dass die LEG-Notenberechnung (genaue Infos sollte die Schulleitung auf Nachfrage haben!) nicht ein schlechteres Ergebnis bringt, als die reguläre. Sonst muss nämlich diese angwandt werden, in einem Fall haben wir das über die "Pädagogische Note" gemacht.

Man möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege. Es könnte auch auf die Schulart ankommen, ich spreche hier nur für die RS.

Grüße
A. Lutz
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#3
Hallo,

genau so ist es. Sofern eingestellt (NMAdmin) nimmt der Notenmanager für das Gymnasium und die WS automatisch die bessere Note.

Gruß
Stephan
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#4
Hallo Lutz, hallo Stephan,

vielen Dank für eure Antworten. Heißt das, es gibt für das Gymnasium KEINE Vorschrift für LRS?

Gruß

Reinhold
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#5
Hallo Reinhold,

so kannst du das nicht formulieren. Es gibt den Begriff "Notenschutz", d. h. in diesem Fall soll für den betroffenen Schüler in Fremdsprachen eine besondere Berechnung angewendet werden, bei der - groß formuliert - schriftliche und mündliche Leistungsnachweise die gleiche Gewichtung erhalten sollen. Diese Berechnungsformel ist festgelegt, da gibt es nicht verschiedene Varianten.

Wer diesen Notenschutz bekommt hängt von der Entscheidung des Schulpsychologen ab. Man kann nicht generell sagen "Legastheniker bekommen Notenschutz, LRSler nicht". Es gibt Legastheniker, die keinen Notenschutz bekommen, und LRSler, die den Notenschutz erhalten.

Gruß
Stephan
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