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Bekanntmachungen
Zwischenzeugnis ohne eingenhändige Unterschrift
#1
In der WinSd sind die Zeugnisberichte bereits derart umgestellt, dass sowohl derName des Schulleiters und des Klassleiters ausgedruckt und mit dem vorgestellten Zusatz "gez." versehen werden. Die Zwischenzeugnisse müssen nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden. (Durch Setzen eines Häkchens kann man allerdings wie bisher weiterhin unterschreiben).

Ist das auch im Notenmanager möglich. (wäre außerst vorteilhaf!)?

Viele Grüße
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#2
Hallo TLippl,

gilt dies auch für die Realschulen? Dachte, das dürfen nur die Grundschulen benutzen.
Wenn dies auch für RS gilt, dann werde ich mich mal sehr freuen; hab dann wenigstens weniger Arbeit.
vlg
bkahl
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#3
na super, wieder zusatzarbeit roll

ich werde also erst einmal dem einwand von bkahl nachgehen um dann evtl. den wunsch von tlippl zu erfüllen. aber alles was uns arbeit erleichtert - und der verzicht auf unterschriften gehört ja wohl definitiv dazu - wird umgesetzt.

gruß
stephan
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#4
Hallo,

hab jetzt nochmal genauer nachgeschaut und folgendes gefunden:

Die Zwischenzeugnisse müssen nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden,
weder vom Schulleiter noch vom Klassenleiter (§ 24 Abs. 1 Sätze 3, 4 AGO). Es genügt,
wenn auf dem Dokument in Druckschrift der Name des Schulleiters bzw. Klassenleiters,
versehen mit vorangestelltem Zusatz "gez.", aufgeführt ist.
Die ab der Version 2005-04 ausgelieferten Berichte für das Zwischenzeugnis sind
entsprechend umgestellt. Es wird auf der Unterschriftszeile automatisch der Name
des Schulleiters bzw. Klassenleiters ausgedruckt, versehen mit dem vorgestellten
Zusatz "gez.". Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine handschriftliche Unterschrift
gewünscht werden (vom Schulleiter, vom Klassenleiter oder von beiden), so ist dies
durch Ankreuzen von Feldern im Schuldatenfenster Seite 2 ("Datei - Schulen)" möglich.


Verweis ist hier auf die AGO; bedt. wahrscheinlich Allgemeine Grundschul-Ordnung??

Weiter steht:

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auf allen anderen Zeugnissen (Jahres-,
Abschluss-, Austritts-, Ausbildungsabschnittszeugnisse usw.) sämtliche Unterschriften
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Schulleiter, Klassenleiter, Kollegstufenbetreuer
usw.) eigenhändig zu leisten sind.


Texpassage hier nachzulesen: http://www.ludwig-buerger.de/WINZD_Hinwe...altung.pdf
(auf der letzten Seite!)

Hab auch nochmal in der aktuellen Fassung der RSO nachgekuckt, da steht in der Anlage zum Zeugnis (Anlage 1) nix drüber drin.
vlg
bkahl
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#5
Hallo miteinander,
Thomas hat Recht; AGO heißt übrigens "Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" und hat mit den Grundschulen speziell nichts zu tun; ich habe den einschlägigen Passus nachstehend zitiert:
"§ 24
Form der Unterschrift
(1) 1Reinschriften sollen von der unterschriftsberechtigten Person grundsätzlich eigenhändig unterschrieben werden. 2Ausgenommen sind unbeschadet des Art. 37 Abs. 3 und 4 BayVwVfG (bzw §33 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuchs-Verwaltungsverfahren; §119 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung) Dokumente, die in automatisierten Verfahren hergestellt oder elektronisch versendet werden. 3Der Name der unterschreibenden Person ist in Druckschrift anzugeben, die Amtsbezeichnung kann angegeben werden. 4Reinschriften, die nicht eigenhändig unterschrieben werden, werden mit dem Namen der unterschriftsberechtigten Person, dem der Zusatz "gez." vorangestellt wird, versehen. "
Die auch bereits in die WINSV eigearbeitete Lösung mit "gez." ist eine echte Erleichterung und sollte in jedem Falle genutzt werden, denn sonst bleibt wohl nur der umständlichere Weg über einen Rückimport in die WINSV.
Werner Kohl
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#6
danke für die hinweise, ich werde mal sehen, dass ich eine entsprechende änderung noch rechtzeitig einbauen kann. ich muss allerdings auch sagen, dass die von mir befragten schulleiter so ihre zweifel haben. naja, im laufe dieser woche werde ich sowieso noch mit unserem mb telefonieren und schauen, ob ich auch dann diesbezüglich eine verbindliche aussage bekommen kann.

gruß
stephan
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#7
Hallo,

ich hab mich bei uns in der Nachbarschaft mal umgehört. Bei uns sind alle Schulleiter (und natürlich auch Lehrer) heilfroh, wenn sie nicht unterschreiben müssen.

Viele Grüße
Thomas
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#8
hei, ich wäre heilfroh wenn ich gar kein zeugnis schreiben müsste smile

leider ist das halt keine frage von wollen und möchten, sondern müssen oder nicht! meine standard-ansprechpartner bzgl. schulrechtsfragen haben bisher einstimmig geantwortet, dass eine unterzeichnung notwendig sei. aber ich bleibe dran.

gruß
stephan
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#9
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass es verboten ist, wenn sogar in der WinSD (neueste Version) bei Standardinstallation keine Unterschrift mehr nötig ist.

Viele Grüße
Thomas
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#10
ja, ja, ich weiß schon. ich hab's schon fast fertig programmiert und ich mache die sache von vornherein optional. trotzdem habe ich heute bei unserem mb nachgefragt und bekomme hoffentlich bis spätestens anfang nächster woche bescheid. ansonsten druckt jeder eben so wie er will auf eigene gefahr.

nur weil es die schülerdatei standardmäßig so einstellt, heißt es nicht, dass es auch korrekt ist. man vergleiche die diskussion zum thema artikel 53 in zusammenhang mit "Pflichtwiederholung bei Schulartwechsel" an anderer stelle in diesem forum. die schülerdatei kreuzt da auch grundsätzlich an, dass es sich um einen artikelfall handelt, die richtlinien unseres mbs (auch da habe ich heute nachgefragt) sagen aber etwas anderes.

gruß
stephan
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#11
hallo thomas,

gerade habe ich den beitrag fertig geschrieben und abgeschickt, ruft mich unser mb zurück:

die unterschrift muss nicht sein, gez. Stephan Bartunek, RSL reicht. ich programmiere das jetzt so ein, das standardmäßig ebenfalls das gez. dort steht und optional auf eigenhändige unterschrift umgeschaltet werden kann.

gruß
stephan
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#12
SUPER!!!

GANZ GANZ TOLLE SACHE!!

Endlich mal ne richtige Arbeiserleichterung!
vlg
bkahl
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#13
so, so, ansonsten sind es wohl KEINE richtigen arbeitserleichterungen, die der notenmanager bietet? :frown:

gruß
stephan
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#14
Nein, nein, so darf man das jetzt nicht interpretieren.

Meinte eigentlich, dass wenn ich daran denke, wie oft ich hätte unterschreiben müssen, ich dann doch sehr erfreut bin über diese spezielle Arbeitserleichterung unter all den vielen Arbeitserleichterungen, die mir der Notenmanager in seiner ganzen Pracht bietet.

So besser :wink:
vlg
bkahl
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#15
also, geht doch! alles eine frage der erziehung lol (muss ja für meinen sohn üben).

gruß
stephan
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