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Bekanntmachungen
Noteneingabe bei Ersatzprüfungen nach RSO § 40
#1
Hallo miteinander,
nachdem dieses Thema allmählich wieder aktuell wird, habe ich folgende Frage zu den Noten aus den so genannten Ersatzprüfungen nach § 40 RSO (schriftlich, mündlich, praktisch): Wo, wie und v.a. mit welchem Kürzel gebe ich die Noten aus diesen Ersatzprüfungen ein, so dass auch die Notenprüfroutine keine fehlenden Noten meldet, bzw. die Note aus der Ersatzprüfung ähnlich wie bei Unterschleif oder Nachtermin auch optisch gekennzeichnet ist.
Danke für euere Tipps.
Werner Kohl
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#2
hallo,

zur optischen hervorhebung kann man vor der note ein "e" eingeben. bei der notenprüfung wird dann die ersatzprüfung aber momentan nicht als besondere note berücksichtigt. stimmt also die anzahl der noten nicht, kommt es noch zu einer fehlermeldung.

mal kurz ein stimmungsbild: gibt es einen grund der dagegen spricht, eine ersatzprüfung bei der notenprüfung GRUNDSÄTZLICH so zu berücksichtigen, dass fehlermeldungen bzgl. der anzahl der noten nicht mehr angezeigt werden?

und: ersetzt eine ersatzprüfung per se auch die echte mdl. note?

sobald ich ein paar rückmeldungen dazu bekomme, baue ich das rechtzeitig in den notenmanager ein.

gruß
stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#3
wir geben die noten der ersatzprüfung einfach in der/den spalte/n ein, wo sie fehlen: steht sie für zwei fehlende ex-noten, tragen wir sie dort jeweils ein, also zweimal z.b. "3e".
Never touch a running system ;-)
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