21.02.2024, 19:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2024, 19:32 von Chairman.)
Hallo Stephan,
mir ist gerade folgendes Problem zugetragen worden.
Bei dem Zwischenzeugnis in der unteren Bemerkung steht bei Anklicken von Art 55 etwas von "§68 GSO".
Jedoch hat "§68 GSO" nichts mit der Höchstausbildungsdauer zu tun.
Habe dir mal einen Screenshot angehängt.
Kann man das Problem vor Ort lösen oder müsste es dafür ein Update geben?
für das heutige Update leider zu spät. Ich muss erst raussuchen, was wohl richtig wäre (hab nicht alle Schulordnungen im Kopf :-)
Du kannst als Work around: einfach Gefährdung und Artikel NICHT auswählen und den richtigen Text von Hand in die Bemerkung schreiben. Wenn du mir dann auch gleich noch den richtigen Text schickst, sind beide Seiten zufrieden.
21.02.2024, 20:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2024, 21:02 von JGA.)
Hallo Markus, hallo Stephan,
ich kann das bestätigen. Meistens tritt der Artikel 55 noch dazu gleichzeitig mit Artikel 53 (3) auf, dann wird der Text besonders unstimmig:
...dürfte nach Art. 53 wegen Überschreitung der Höchstausbildungsdauer (§68 GSO) ...
Als Quick and Dirty Fix folgender Vorschlag: Bei den betroffenen Schülern entfernt man vor dem Drucken die Gefährdung und den Artikel. Dann schreibt man "von Hand" z.B.:
Das Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ist sehr gefährdet. Die Schülerin dürfte nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG und Art. 55 Abs. 1 BayEUG in Verbindung mit §14 GSO (Höchstausbildungsdauer) die Jahrgangsstufe 8 des Gymnasiums nicht wiederholen.
Nach dem Ausdrucken setze ich dann Gefährdung und Artikel wieder.
Achtung, den angegebenen Text habe ich mir selbst zusammengereimt, es gibt keine Garantien...
Viele Grüße
Jörg
PS: Den "richtigen" ASV Zeugnistext kriege ich leider gerade nicht heraus, da es mir auf die Schnelle nicht gelungen ist, in der ASV ein Zeugnis anzulegen. Vielleicht könnte jemand anderes, der noch weiß wie das geht? ...