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Bekanntmachungen
Bericht absinkende Leistungen bei Zwischenberichten
#1
Lieber Stefan, liebe Notenmanager,
wir haben in von der 5-8. Jahrgangsstufe auf Zwischenberichte umgestellt. Allerdings sollten nun die Maibriefe bzw. Berichte über absinkende Leistungen herausgehen. Da ja gespart werden soll, haben wir die Einstellung gewählt, dass ein Abgleich mit dem Zwischenzeugnis erfolgt, so dass nur die noch nicht informierten Eltern einen Bericht über die Gefährdung erhalten. Das mussten wir allerdings noch händisch nacharbeiten, da ja im Zwischenzeugnis andere Noten enthalten waren als im 2. Zwischenbericht.
Kann man diesen Vergleich (Aktueller Notenstand und 2. Zwischenbericht) ändern?
Einen schönen Feiertag erstmal!
Gruß
Clemens
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#2
Hallo Clemens,

aktuell ist das nicht möglich. Das geht vermutlich auch nicht so einfach ohne Datenbankänderungen. Muss ich mal nachdenken.

Alternativer Workflow: vor dem zweiten Zwischenbericht suchen sich die Klassenleiter die abgesunkenen Schüler raus und setzen einen entsprechenden Textbaustein in das Textfeld des Zwischenberichts. Sofern dort der entsprechende Paragraf genannt wird, ist das genauso gut, meines Erachtens. Haben wir bei uns auch schon so gemacht.

Gruß
Stephan
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#3
Lieber Stephan,
erstmal freue ich mich nicht etwas übersehen zu haben. Leider ist man in solchen Dingen unter Druck und nimmt das "kann doch garnicht sein" der Schulleitung sich zu Herzen.
Zweitens bin ich nicht gut informiert, welcher Paragraph beim Hinweis auf die Gefährdung des Schülers genannt sein muss. Unsere Schulleitung geht davon aus, dass es ausreichend ist im telephonischen Elterngespräch die Gefährdung gesagt zu haben. Sofern mir bekannt müssen die Eltern auch informiert sein, wenn ein Wechsel von gefährdet nach sehr gefährdet stattfindet. Da werde ich mal die Paragraphen sondieren, aber falls die Stelle bekannt ist, bitte einfach schreiben.

Bei uns erhalten die Schüler den ersten und auch den zweiten Zwischenbericht mit einer Bemerkung zur Gefährdung. Der zweite Zwischenbericht ist meist terminlich nahe am 10. Mai, aber es ist halt 1 Woche vor dem Elternsprechtag und daher nicht identisch. Jetzt ist die Frage, ob ausser der Formulierung noch ein Paragraph zu erwähnen ist.

Das Schlimme an der Sache ist, dass es jetzt erstmal bis Frühjahr 2024 unbedeutend ist und dann uns wieder einholt - mit leider demselben Wissenstand unserer Schulleitung.
Wäre super, wenn ich das in meine Dokumentation aufnehme und dann im nächsten Jahr frühzeitig in die richtige Bahn lenken kann.

Vielen Dank für Infos
Gruß
Clemens
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#4
Hallo Clemens,

Art. 75 (1) BayEUG sagt:
Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern vor Vollendung des 21. Lebensjahres auch die früheren Erziehungsberechtigten, möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge, insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands, schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zu unterrichten. Ist eine Benachrichtigung unterblieben, so kann daraus ein Recht auf Vorrücken nicht hergeleitet werden.

Der Artikel wird in den absinkenden Leistungen des NM zwar erwähnt, muss meines Erachtens aber nicht sein. Wenn ihr einen Zwischenbericht herausgebt (ist schriftlich) und dort eine Gefährdung kennzeichnet, sind doch die Eltern bestens informiert.

Gruß
Stephan
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