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Bekanntmachungen
Notenberechnung / Fremdsprachen / Notenschutz / Legasthenieberechnung
#1
Guten Tag!

Ich hab eine ganze Zeit im Forum gesucht, vieles gefunden, bin aber abschließend nicht schlau geworden...

Es geht um die Notenberechnung für Schüler mit Notenschutz in Fremdsprachen in der Realschule. 
Im Zeugnis erhalten diese Schüler den Satz "Die mdl. Leistungen in Fremdsprachen wurden stärker gewichtet"...

Was ich weiß:
Rotes Buch bedeutet: Legasthenie-Berechnung in Fremdsprache/n (nur für Fremdsprachenlehrer rot), NUR wenn Legasthenie-Berechnung im NM-Admin so eingestellt ist.
Gelbes Buch: irgendein Nachteilsausgleich (Zeitverlängerung, größere Schrift, Vorlesen der Aufgabenstellung...) oder irgendein Notenschutz (keine Wertung der Rechtschreibung, des Vorlesens bzw. beides) liegt vor.

Was ich nicht genau nachvollziehen kann:

- Wie wird die Note bei Schülern mit Legasthenie-Berechnung in Fremdsprachen in der Realschule genau berechnet?
Gilt hier Folgendes?
"1. es werden Zwischenschnitte gebildet.
2. große zu kleinen Leistungsnachweisen werden 2:1 gewichtet.
Bei 1:1 Gewichtung von schriftlich zu mündlich bei Legasthenikern ergibt sich daher die folgende Formel:
[(SchnittSchriftlichGroß *2 + SchnittSchriftlichKlein)/3 + (SchnittMündlichGroß *2 + SchnittMündlichKlein)/3]/2"

- Werden mündliche Schulaufgaben oder Stegreifaufgaben (Speaking Tests...), die mit "m" (also z.B. Note "3m") eingegeben werden als mündliche Leistungen erfasst und verrechnet (bei rotem Buch)?

- Gibt es eine Günstigerprüfung in der Realschule? D.h. wenn die Legasthenie-Berechnung (rotes Buch) den Schüler schlechter stellen würde, wird dann die normale Notenberechnung durchgeführt?


- Muss im Zeugnis in der Realschule der Notenschutzsatz ("mdl. Leistungen stärker gewichtet...") eingegeben werden, wenn eine normale Notenberechnung stattfand, da diese zu einem besseren Ergebnis bzw. zur gleichen Zeugnisnote führt?


Danke schon mal für die Antworten!

Grüße
Markus
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#2
Hallo Markus,

die gewünschte Info findest du unter http://nmhilfe.notenmanager.net Notenmanager Schulversion > Benutzerhandbuch > Noteneingabe, Notenberechnung > Notenberechnung

Bei der Notenberechnung darf auf im Falle des Notenschutzes nicht von den Vorgaben der RSO abgewichen werden, d. h. es werden KEINE Zwischenschnitte gebildet. Die "Aufwertung der mdl. Noten" geschieht aktuell durch "Abwertung der schriftl. Noten".

Zum letzten Punkt: der Satz darf natürlich nicht gedruckt werden, wenn die mdl. Noten nicht stärker gewichtet wurden.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#3
Cool 
DANKE!
Applaus
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