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Bekanntmachungen
Legasthenie-Problem
#1
Hallo zusammen!


Eine kurze Frage, ich bin beim eigenen Suchen hier nicht mehr weitergekommen:

Es geht um eine Schülerin, die bekommt in den Fremdsprachen Nachteilsausgleich, d.h. schriftlich : mdl. 1:1. Da es ja den Haken bei "Schülerdaten" namens Legasthenie-Berechnung nicht mehr gibt, stelle ich die Legasthenie im Admin-Tool bei der betreffenden Schülerin sowohl im Bereich "Schüler" als auch im Bereich "Legasthenie" ein. Dort ist auch der Eintrag vorhanden. Jetzt habe ich aber im Notenblatt der Schülerin geschaut. Es ist eine Schulaufgabe (5) eingetragen und eine mdl. Note (2), d.h. bei einer 1:1 - Gewichtung sollte als Schnitt 3,50 rauskommen, der NM rechnet aber 2:1 d.h. (2x5+2):3 = 4,00, d.h. ohne 1:1 - Nachteilsausgleich. Wo muss ich den Nachteilsausgleich sonst noch einstellen, damit das Programm die Legasthenie-Berechnung 1:1 anwendet?

Besten Dank für die Hilfe!

Andreas
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#2
Hallo Andreas,

ist unter NMAdmin > Daten > Fächer das entsprechende Fach als Fremdsprache markiert (Haken in der entsprechenden Spalte)?

Grundsätzlich gilt: wenn in der Noteneingabe kein rotes Buch angezeigt wird wendet der NM auch keine Legasthenieberechnung an und es muss noch irgendeine Einstellung nicht passen.

Gruß
Stephan
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#3
Hallo Stephan,

Du hattest Recht, die Fremdsprachen waren nicht als Fremdsprachen markiert, das habe ich jetzt gemacht. Aber trotzdem ist das Buch bei der Schülerin noch orange und keine Legasthenieberechnung wird gemacht. Ich habe in der NM-Schulversion eine Datenbankprüfung gemacht, allerdings ohne "Noten und Gewichtungen", da sonst alle Gewichtungen der Kollegen wieder zurückgesetzt werden, das traue ich mich jetzt nicht. Woran kanns noch liegen?

Besten Dank und viele Grüße

Andreas
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#4
Hallo Andreas,

wenn du jetzt erst die Haken bei den Fremdsprachen gesetzt hast, dann war eine Eintragung der Legasthenieberechnung bisher noch gar nicht möglich. Unter NMAdmin > Daten > Legasthenie wird die dritte und entscheidende Spalte erst dann mit den Fremdsprachen gefüllt, wenn er weiß, was ne Fremdsprache ist.

Geh also noch einmal in diesen Dialog und setze dann ganz hinten für jede betroffene Fremdsprache einen Haken.

Gruß
Stephan
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#5
Hallo werte Wissenden,
ich vergesse leider jedes Jahr wieder, was ich wann wo wie einstellen muss. Auf jeden Fall haben wir festgestellt, dass die 1:1 Berechnung nicht durchgeführt wird. Die Fremdsprachen sind angehakt, das hat sich NM über den Schuljahreswechsel einmal gemerkt. Bei den meisten der Schüler des Vorjahres ist auch unter Einstellungen -> Legasthenie ein Haken bei Legasthenie. Ich schätze, dass ich auch bei jedem Schüler mit Legasthenie (was ist das überhaupt? Gibt es doch so nicht mehr, ist doch - soweit ich das als Naturwissenschaftler verstehe - LRSt oder RSt oder LSt) rechts oben einen Haken setzen muss, wenn der Schüler Notenschutz erhält (ich nehme an, dass Notenschutz und Legasthenieberechnung dasselbe ist?).
Bitte klärt mich auf. Dieser ganze Kauderwelsch macht mich verrückt. Kann man die Einstellung dem Legasthenietandem an der Schule übertragen?
Beste Grüße


Matthias
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#6
Hallo Matthias,

welche Störung ein Schüler hat kommt direkt aus der ASV, darum musst du dich nicht kümmern. Der Haken "Legasthenie" zeigt nur an, dass der Schüler irgendeine Störung hat, die eine gesonderte Legasthenieberechnung nach sich ziehen könnte.

Ob die Legasthenieberechnung in einer Fremdsprache angewendet wird oder nicht hängt dann davon ab, ob für den betroffenen Schüler unter NMAdmin > Daten > Legasthenie hinten in der dritten Spalte bei den Fremdsprachen ein Haken gesetzt ist oder nicht.

Gruß
Stephan
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#7
Hallo,
was du sagst klingt gut. Leider war bei unseren 5.-Klässlern kein einziger Haken. Wohl deshalb, weil die erst im Laufe des Schuljahres getestet wurden. Ein Abgleich mit der ASV hat da nicht stattgefunden. Kann aber auch sein, dass die ASV nicht aktuell ist, muss ich prüfen.
Den Haken für den Nachteilsausleich muss ich aber selbst setzen, richtig? Je nach dem, was unsere LRSt-Spezialisten prognostizieren? Habe ich jedenfalls so gemacht, jetzt sind die Büchlein rot und der NM rechnet jeweils automatisch die günstigere Variante für die Schülerlein aus.
Ist das eigentlich Absicht, dass sich der NM den Haken für den Nachteilsausgleich erst merkt, wenn man nocheinmal auf den Schüler klickt?

Beste Grüße und zunächst vielen Dank



Matthias
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#8
Hallo Matthias,

der Datensatz wird erst gespeichert, wenn du die Eingabetaste drückst.

Gruß
Stephan
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#9
Eine Schülerin bei uns bekommt in Fremdsprachen die 1:1- Berechnung, also Notenschutz ist von den Eltern beantragt und wird angewendet.
Nun wirkt sich das aber "negativ" auf die Notenberechnung aus, weil sie bei "normaler Berechnung" 2,17 und bei "Leg-Berechnung" 2,33 Schnitt hat.
Der NMan wendet die normale Notenberechnung an. Passt.

Bekommt die Schülerin nun den Vermerk im Zeugnis "In Fremdspachen werden mündliche Leistungen stärker gewichtet" (oder so ähnlich?) oder muss der Satz in den Zeugnisbemerkungen wegfallen???

Falls der Vermerk wegfällt: Fragen bei euch die eltern nach, ob denn der beantragte Notenschutz an der Schule nicht berücksichtigt wurde?

LG
Stephan
Der Letzte macht das Netz aus!

Billy
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#10
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob wir schon einmal einen solchen Fall hatten. Ich frage morgen mal bei unserem Fachmann nach.

Gruß
Stephan
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#11
Hallo Stephan,
hat denn im NM-Admin das Feld der Berechnung schon eine Bedeutung, bzw. werden bei der voreingestellten "0" die schriftlichen Leistungen gar nicht und bei einer "1" mit 1:1 berechnet?


Gruß
Roland
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#12
Hallo Billy,

nur wenn die Leg-Berechnung zur besseren Zeugnis-Note führt, muss der Satz 'In Fremdsprachen ...' ins Zeugnis. Englisch- und Französisch-Lehrkräfte müssen dann dem Klassenleiter Bescheid geben, dass er bei den entsprechenden Schüler/innen den Textbaustein einfügt.

mfg mn.
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#13
Danke, mnerlich!
Gibt es dazu ein KMS oder ähnliches?

Wenn dem so ist, dann braucht man bei uns den Satz ja eh nie reinschreiben. Die meisten verschlechtern sich eher geringfügig durch die Anwendung der LEG-Bemerkung (aber nur um ein paar Hundertstel), siehe Bsp. oben.
Dann frag ich mich schon, warum der ganze Aufwand mit Antrag der Eltern auf Notenschutz und dergl. Ein Mords-Bürokratie-Aufwand ohne Wirkung im Alltag.
Mir ist bei uns in den letzten Jahren kein Fall bekannt, wo sich einer um ne ganze Notenstufe verbessert hätte durch die 1:1-Berechnung.
Der Letzte macht das Netz aus!

Billy
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#14
@Roland

die Möglichkeit einer individuellen Gewichtung hatte ich anfangs vorgesehen, als die Regelungen noch nicht ganz klar waren. Von offizieller Seite her weiß ich nun, dass das nicht wirklich erwünscht ist. Ich muss dieses Feld bei Gelegenheit mal rausnehmen.

Gruß
Stephan
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#15
Hallo Billy,
hier der Wortlaut eines Schreibens der MB-Dienststelle Oberfranken vom 19.07.2017

"Sehr geehrte Frau Schulleiterin,

sehr geehrter Herr Schulleiter,

da die Fortbildungen für die Schultandems Inklusion nun doch schon ein paar
Wochen zurückliegen, möchten wir Sie noch einmal über das Vorgehen bei
LRST-Schülern mit 1:1-Gewichtung informieren:

Grundsätzlich ist die Formulierung „In den Fremdsprachen wurden die
mündlichen Leistungen stärker gewichtet.“ nur dann in die Zeugnisbemerkung
aufzunehmen, wenn die 1:1-Gewichtung auch tatsächlich zu einer besseren
Gesamtnote in der Fremdsprache führt. In allen anderen Fällen entfällt
dieser Zusatz in der Zeugnisbemerkung.

In unseren Augen macht es Sinn, dass die Überprüfung zentral durch die
Schulleitung erfolgt, um anschließend die Klassenleiter zu informieren, ob
eine Bemerkung aufgenommen werden muss oder nicht.

Das angefügte Dokument erklärt alle vorzunehmenden Einstellungen am
Notenmanager.

Rückfragen beantworten wir natürlich jederzeit gerne.

Mit freundlichem Gruß

Jens Scheler".

mfg mn.
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