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Hallo Forum,
wir haben einen Schüler, der nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wurde und daher auch kein Abschlussprüfungszeugnis erhält. Ihm muss ein Jahreszeugnis ausgehändigt werden. Die Auswahl der Möglichkeiten beim Fenster "Klassenziel" lassen eine klare Zuordnung nicht zu. Hier wäre eigentlich eine zusätzliche Formulierung nötig: Der Schüler wurde zur Abschlussprüfung nicht zugelassen.
Wie haben andere Schule dieses Problem gehandhabt?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung
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Hallo,
das Zeugnis müsst ihr mit der WinSD drucken. Wenn du für den Schüler in der WinSD "Jahreszeugnis" vorbereitest müsstest du eigentlich auch die Noten überspielen können. Einfacher und schneller dürfte es aber wohl sein, die Noten schnell manuell in die WinSD einzutragen.
Nächstes Jahr wird das dann besser.
Gruß
Stephan
Hallo,
da muss ich jetzt noch mal nachhaken:
Die Schüler die nicht zur Abschhlussprüfung zugelassen wurden, bekommen ja ein Zeugnis mit ihren JFN.
Mit dem NM geht das ja nicht, oder? Bei den Schülern steht dort ja jetzt eine 0 im Zeugnisdialog.
Umweg über ASV?
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Hallo,
doch das geht, den Fall haben wir bei uns auch. Sobald du im Zeugnisdialog des NM beim Klassenziel die Auswahl "Abschlussprüfung ohne Erfolg" ausgewählt hast wir beim Zeugnisdruck für den Schüler automatisch auf Jahreszeugnis umgestellt und ein Jahreszeugnis mit den JFN aus dem Notenmanager gedruckt (keine Daten aus der ASV).
RIchtig ist: im Dialog selber werden für Abschlussschüler die Daten aus der ASV angezeigt, d. h. wenn dort keine Gesamtnoten existieren werden im Dialog auch keine korrekten Noten angezeigt. Aber der Zeugnisdruck sollte trotzdem funktionieren.
Gruß
Stephan
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Hallo,
ich denke schon, dass das so passt. Hab jetzt zwar keine genaue Stelle in der RSO gefunden aber:
- ASV macht es meines Wissens genauso
- Der NM macht es schon seit Jahres so und es gab noch keine Beschwerden
- Ein Schüler, der weniger als 2 Monate vor der schriftlichen AP die Schule verlässt erhält ein Jahreszeugnis mit JFN und dem Vermerkt "... Abschlussprüfung ohne Erfolg ...", und zwar unabhängig davon, welche Noten er hat (§ 39 (5) RSO). Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ein Schüler mit 3 5ern in Vorrückungsfächern eine "bessere" Bemerkung bekommt. Wenn er zu einer anderen Schule wechselt muss die neue Schule ja Wissen, was Sache ist.
Ich schau mal morgen in der Schule, ob ich da noch irgendeine Rechtsgrundlage finde.
Gruß
Stephan