14.01.2015, 11:17
Lieber Stephan, liebe Notenmanager-Gemeinde,
von einer benachbarten Realschule wurde folgende Behauptung aufgestellt: Die 5. Klassen der Realschulen müssen ein Zwischenzeugnis mit einem Hinweis zur Gymnasialeignung bekommen (falls geeignet). Mir ist nur das KMS vom 16.11.2009 (und auch § 34a RSO) bekannt, nach dem im Jahreszeugnis ein entsprechender Hinweis auf die Eignung erfolgen muss. Dort druckt auch der Notenmanager automatisch den entsprechenden Hinweis. Bei einem Zwischenzeugnisdruck ist das nicht der Fall. Haben wir irgend ein KMS übersehen?
Viele Grüße
Harald
von einer benachbarten Realschule wurde folgende Behauptung aufgestellt: Die 5. Klassen der Realschulen müssen ein Zwischenzeugnis mit einem Hinweis zur Gymnasialeignung bekommen (falls geeignet). Mir ist nur das KMS vom 16.11.2009 (und auch § 34a RSO) bekannt, nach dem im Jahreszeugnis ein entsprechender Hinweis auf die Eignung erfolgen muss. Dort druckt auch der Notenmanager automatisch den entsprechenden Hinweis. Bei einem Zwischenzeugnisdruck ist das nicht der Fall. Haben wir irgend ein KMS übersehen?
Viele Grüße
Harald