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Normale Version: Gymnasialeignung im Zwischenzeugnis
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Lieber Stephan, liebe Notenmanager-Gemeinde,

von einer benachbarten Realschule wurde folgende Behauptung aufgestellt: Die 5. Klassen der Realschulen müssen ein Zwischenzeugnis mit einem Hinweis zur Gymnasialeignung bekommen (falls geeignet). Mir ist nur das KMS vom 16.11.2009 (und auch § 34a RSO) bekannt, nach dem im Jahreszeugnis ein entsprechender Hinweis auf die Eignung erfolgen muss. Dort druckt auch der Notenmanager automatisch den entsprechenden Hinweis. Bei einem Zwischenzeugnisdruck ist das nicht der Fall. Haben wir irgend ein KMS übersehen?

Viele Grüße
Harald
Hallo Harald,

Ihr habt nichts übersehen. Relevant sind die Noten des JZ, somit auch der JZ-Hinweis.

Gruß
Markus
Lieber Markus,

danke für die Antwort. Da eine KMS-Suche meinerseits auch nicht zum Ziel (KMS, das die entsprechende Behauptung beweist) geführt hat, gehe ich davon aus, dass wir rechtlich auf der sicheren Seite sind. Stephan hätte mit Sicherheit auch beim möglichen Zwischenzeugnisdruck den entsprechenden Hinweis schon längst integriert.

Viele Grüße
Harald

PS: Bei dir, lieber Stephan, möchte ich mich auch mal bedanken. Du lieferst unermüdlich Updates bei bekannten Bugs und stellst diese bisher immer kostenlos zur Verfügung. Das gibt es bei keiner anderen mir bekannten Software. Für die ständig notwendigen Anpassungen aufgrund der ASV kannst du ja nichts.