08.01.2015, 17:21
Hallo und ein frohes neues Jahr (nachträglich)
meiner Sekretärin ist heute aufgefallen, dass bei den Ersatzprüfungen (Ordnungsmaßnahmen) im automatisch erscheinenden Text:
Wenn ##### wegen Erkrankung an der Ersatzprüfung nicht teilnehmen kann, so muss die Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden (§54 (4) RSO).
Leider passt das für das Gymnasium nicht, in Klammern müsste (§37 GSO) stehen.
Anscheinend hat sich das erst mit einem der letzten updates geändert, sonst wäre das wohl schon eher aufgefallen. Wäre es möglich das zu ändern?
Vielen Dank und liebe Grüße
Bernd
meiner Sekretärin ist heute aufgefallen, dass bei den Ersatzprüfungen (Ordnungsmaßnahmen) im automatisch erscheinenden Text:
Wenn ##### wegen Erkrankung an der Ersatzprüfung nicht teilnehmen kann, so muss die Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden (§54 (4) RSO).
Leider passt das für das Gymnasium nicht, in Klammern müsste (§37 GSO) stehen.
Anscheinend hat sich das erst mit einem der letzten updates geändert, sonst wäre das wohl schon eher aufgefallen. Wäre es möglich das zu ändern?
Vielen Dank und liebe Grüße
Bernd