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Normale Version: Ersatzprüfung
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Hallo und ein frohes neues Jahr (nachträglich)
meiner Sekretärin ist heute aufgefallen, dass bei den Ersatzprüfungen (Ordnungsmaßnahmen) im automatisch erscheinenden Text:

Wenn ##### wegen Erkrankung an der Ersatzprüfung nicht teilnehmen kann, so muss die Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden (§54 (4) RSO).


Leider passt das für das Gymnasium nicht, in Klammern müsste (§37 GSO) stehen.

Anscheinend hat sich das erst mit einem der letzten updates geändert, sonst wäre das wohl schon eher aufgefallen. Wäre es möglich das zu ändern?

Vielen Dank und liebe Grüße

Bernd
Hallo Bernd,

Danke für den Hinweis. Du hast Recht - und auch wieder nicht. Der Fehler ist drin (hab's eben korrigiert), die zusätzliche Passage ist aber schon seit ca. Mai letzten Jahres drin.

Update kommt am/nach dem Wochenende.

Gruß
Stephan
Oh, na dann gab es wohl lange keine Ersatzprüfung mehr bei uns, oder niemand hat das gelesen.
Jedenfalls danke für die Änderung!

LG Bernd