03.05.2013, 13:00
Hallo Stephan,
ab dem Schuljahr 2013/2014 erhalten leistungsschwächere Schüler oder Schüler mit "besonderen Begabungsschwerpunkten" die Möglichkeit, ihre Schulzeit in der Mittelstufe individueller zu gestalten.
Kurz zusammengefasst:
Variante 1:
Am Ende eines Schuljahres entscheidet sich der Schüler nach Analyse seiner Lernausgangslage und nach eingehender Beratung, die bestandene Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 in modifizierter Form erneut zu belegen.
Mit Ausnahme von Kernfächern können die Fächer – und kann somit auch die Stundenzahl – um maximal sechs Wochenstunden reduziert werden (Besonderheiten in Jahrgangsstufe 10). Die Vorrückungserlaubnis aus dem ersten Durchlauf bleibt unberührt.
Variante 2:
Am Ende des Schuljahres entscheidet sich der Schüler nach Analyse seiner Lernausgangslage und nach eingehender Beratung vorausblickend, die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 in zwei Etappen (Teiljahrgangsstufen) zu absolvieren.
Mit Ausnahme von Kernfächern lässt sich die Fächer- und somit auch die Stundenzahl um maximal sechs Wochenstunden pro Teiljahrgangsstufe reduzieren. Die Vorrückungsentscheidung wird erst am Ende der zweiten Teiljahrgangsstufe getroffen, wenn alle Fächer belegt wurden und damit die Basis für einen erfolgreichen schulischen Fortgang gelegt ist.
Die Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) schließen die Variante 2 des Flexibilisierungsjahres in Jahrgangsstufe 10 aus.
Quelle:
http://www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym
Nun meine Frage: Inwiefern lässt sich das mit dem Notenmanager bewältigen?
Beste Grüße,
Peter
ab dem Schuljahr 2013/2014 erhalten leistungsschwächere Schüler oder Schüler mit "besonderen Begabungsschwerpunkten" die Möglichkeit, ihre Schulzeit in der Mittelstufe individueller zu gestalten.
Kurz zusammengefasst:
Variante 1:
Am Ende eines Schuljahres entscheidet sich der Schüler nach Analyse seiner Lernausgangslage und nach eingehender Beratung, die bestandene Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 in modifizierter Form erneut zu belegen.
Mit Ausnahme von Kernfächern können die Fächer – und kann somit auch die Stundenzahl – um maximal sechs Wochenstunden reduziert werden (Besonderheiten in Jahrgangsstufe 10). Die Vorrückungserlaubnis aus dem ersten Durchlauf bleibt unberührt.
Variante 2:
Am Ende des Schuljahres entscheidet sich der Schüler nach Analyse seiner Lernausgangslage und nach eingehender Beratung vorausblickend, die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 in zwei Etappen (Teiljahrgangsstufen) zu absolvieren.
Mit Ausnahme von Kernfächern lässt sich die Fächer- und somit auch die Stundenzahl um maximal sechs Wochenstunden pro Teiljahrgangsstufe reduzieren. Die Vorrückungsentscheidung wird erst am Ende der zweiten Teiljahrgangsstufe getroffen, wenn alle Fächer belegt wurden und damit die Basis für einen erfolgreichen schulischen Fortgang gelegt ist.
Die Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) schließen die Variante 2 des Flexibilisierungsjahres in Jahrgangsstufe 10 aus.
Quelle:
http://www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym
Nun meine Frage: Inwiefern lässt sich das mit dem Notenmanager bewältigen?
Beste Grüße,
Peter