Flexibilisierungsjahr Gymnasium - Druckversion +- Forum Notenmanager (https://forum.notenmanager.net) +-- Forum: Schulversion (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=22) +--- Forum: Datenaustausch mit WinSV/ASV (https://forum.notenmanager.net/forumdisplay.php?fid=13) +--- Thema: Flexibilisierungsjahr Gymnasium (/showthread.php?tid=4611) |
Flexibilisierungsjahr Gymnasium - Carli - 03.05.2013 Hallo Stephan, ab dem Schuljahr 2013/2014 erhalten leistungsschwächere Schüler oder Schüler mit "besonderen Begabungsschwerpunkten" die Möglichkeit, ihre Schulzeit in der Mittelstufe individueller zu gestalten. Kurz zusammengefasst: Variante 1: Am Ende eines Schuljahres entscheidet sich der Schüler nach Analyse seiner Lernausgangslage und nach eingehender Beratung, die bestandene Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 in modifizierter Form erneut zu belegen. Mit Ausnahme von Kernfächern können die Fächer – und kann somit auch die Stundenzahl – um maximal sechs Wochenstunden reduziert werden (Besonderheiten in Jahrgangsstufe 10). Die Vorrückungserlaubnis aus dem ersten Durchlauf bleibt unberührt. Variante 2: Am Ende des Schuljahres entscheidet sich der Schüler nach Analyse seiner Lernausgangslage und nach eingehender Beratung vorausblickend, die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 in zwei Etappen (Teiljahrgangsstufen) zu absolvieren. Mit Ausnahme von Kernfächern lässt sich die Fächer- und somit auch die Stundenzahl um maximal sechs Wochenstunden pro Teiljahrgangsstufe reduzieren. Die Vorrückungsentscheidung wird erst am Ende der zweiten Teiljahrgangsstufe getroffen, wenn alle Fächer belegt wurden und damit die Basis für einen erfolgreichen schulischen Fortgang gelegt ist. Die Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) schließen die Variante 2 des Flexibilisierungsjahres in Jahrgangsstufe 10 aus. Quelle: http://www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym Nun meine Frage: Inwiefern lässt sich das mit dem Notenmanager bewältigen? Beste Grüße, Peter RE: Flexibilisierungsjahr Gymnasium - NM-Himself - 03.05.2013 Hallo Peter, ich sehe da keinerlei Probleme. Der Schüler wird ganz normal zusammen mit seiner Klasse in den Notenmanager importiert. Danach schmeißt der Admin ihn aus den Unterrichten, die er nicht belegt, wieder raus. Fertig. Variante 1: überhaupt kein Problem. Das ist ja quasi ein freiwilliges Wiederholen, wobei der Schüler in einigen Fächern nicht anwesend ist. Da "die Vorrückungserlaubnis aus dem ersten Durchlauf" unberührt bleibt erhält der Schüler im zweiten Durchlauf vermutlich dann auch kein Zeugnis sondern nur eine Bescheinigung oder etwas ähnliches (wie bisher ja auch schon). Variante 2: wie oben, lediglich das Zeugnis macht ein wenig mehr Arbeit. Nach dem zweiten Durchlauf stehen alle Zeugnisnoten fest. Da die Noten aus dem Vorjahr nicht mehr im Notenmanager sind muss der Schüler halt kurz vor dem Zeugnisdruck in alle Unterricht aufgenommen werden, in denen er zuvor nicht war, und dann die Noten per pädagogischer Note eingetragen werden. Aber ansonsten sehe ich da keine Probleme. Gruß Stephan |