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Bekanntmachungen
Neues zum Datenschutz
#1
Laut KMS vom 15.06.2009 ist eine Änderung der Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 BayDSG vorbereitet.

Zitat Anfang:

"In Nr. 5 der Anlage 6 (Verfahren Notenverwaltungsprogramm) ist bislang vorgeschrieben, dass die im Notenverwaltungsprogramm gespeicherten Daten jeweils spätestens am Ende des laufenden Schuljahres gelöscht werden. Diese Bestimmung soll dahingehend modifiziert werden, dass die gespeicherten Daten erst jeweils spätestens am Ende des nachfolgenden Schuljahres gelöscht werden.
Der geplanten Änderung liegt u.a. die Erwägung zugrunde, dass die im Notenverwaltungsprogramm gespeicherten Daten auch nach dem Ende des laufenden Schuljahres im Hinblick auf ein etwaiges Vorrücken auf Probe bzw. die Nachholung einer Abschlussprüfung benötigt werden.
In Anbetracht der geplanten Normänderung wird gebeten, die im Notenverwaltungsprogramm gespeicherten Daten des Schuljahres 2008/2009 erst spätestens am Ende des Schuljahres 2009/2010 zu löschen (es ist also keine Löschung zum 31.07.2009 erforderlich).

Zitat Ende

Dies scheint sowohl für NM als auch für WinSV programmmäßig Konsequenzen zu geben. Vielleicht könnte aber auch ElSA für den NM einen Teil der Anforderungen erfüllen.
Was das für die tägliche Arbeit bedeutet, erschließt sich für mich aber nicht auf den ersten Blick.

Heißt das lediglich, dass offiziell der Klassleiter ein Jahr länger Lehrern/Beratungslehrern/Schulleitern zu gegebener Zeit Zugänge zu den Fachnoten seiner (Ex-)Klasse geben muss?
Was wenn er inzwischen eine andere Klasse bekommen hat?

Mich würde mal interessieren, wie ihr das so seht. Dass die Änderung kommt, scheint ja sicher zu sein.

Schöne Grüße an alle,
vette
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#2
Hallo Vette,

wenn es nach mir ginge, dann wäre es auch für alle Beteiligten wünschenswert und sinnvoll, dass man auch digital Zugriff auf die "Notenkarriere" zumindest in EINER Schule hat. Die Daten sollten erst nach Verlassen der Schule gelöscht werden müssen. Natürlich müssen diese sensiblen Daten entsprechend gesichert werden; aber die - statistisch ausgewertete - Arbeit wäre sehr sinnvoll. Naja, die Datenschützer sollten lieber an der richtigen Stelle für "Schutz" sorgen...

Grüße an alle,

Martin
Notenmanager im Einsatz - Wirtschaftsschule Alpenland
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#3
Hallo,

frustrierend, oder? Um einen Verwaltungsakt zu erleichtern (Zeugnisse aus Vorjahr nachdrucken/ändern) wird der Datenschutz mal schnell gelockert. Um uns die pädagogische Arbeit zu erleichtern (Thema Noteneinsicht für alle Lehrer), ist man dazu nicht bereit.

Interessant ist wirklich die Frage, wer sich denn nun die Noten aus dem Vorjahr ansehen darf. Bin gespannt, ob das überhaupt geregelt wird.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
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#4
Hallo,

ich habe gerade in der Broschüre "Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Schule" (http://www.datenschutz-bayern.de/0/Brosc...Schule.pdf) geblättert.
Auf Seite 19 heißt es: "Ein fächerübergreifender Zugriff von Lehrkräften auf die Leistungsdaten der von ihnen unterrichteten Schülerinnen und Schüler ist nur im konkreten Einzelfall zulässig, insbesondere zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Mitglied der Klassenkonferenz."

Wenn ich den Text auf den Seiten 19 und 20 richtig interpretiere, dann geht es hier auch um Papiernotenbögen und nicht nur um Notenverwaltungsprogramme. D.h. ich darf als Nichtklassenleiter zu "normalen Zeiten" keine Noteneinsicht haben und muss deshalb die Notenliste meiner Schulaufgabe dem Klassenleiter geben, damit dieser die Noten in den Papiernotenbogen überträgt.

Grüße
Andromeda
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#5
Ja, so ist es. Eigentlich.

Gruß
Stephan

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