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Bekanntmachungen
Änderungen wegen Datenschutz
#1
Hallo,
ich wollte mal nachfragen, was denn jetzt eigentlich alles mit der neuesten Version des Notenmanger NICHT mehr gehen wird, weil der Datenschutz dies angeblich (nach Sicht des DS-Beautragten) nicht zulässt?
Also ich hab die letzten Monate (seit dem Halbjahr etwa) kein Update mehr gemacht, deshalb also die Frage, was auf mich zukommt, wenn ich das fürs neue Schuljahr doch mache...
Danke,
Viele Grüße
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#2
Hallo,

es gibt nichts, was nicht mehr geht. Das Programm schränkt euch nicht ein, das sind vielmehr die Datenschutzvorschriften. Die erklären euch genau, welche Funktionen ihr im NM deaktivieren müsst (also z. B. das Speichern der Ordnungsmaßnahmen).

Die notwendingen Einstellungen können teiweise direkt in der Schulversion selber vorgenommen werden, für andere muss das NMAdmin-Tool installiert werden.

Gruß
Stephan

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#3
Hallo,

danke für die Rückmeldung. Jetzt hab ich noch mal eine Nachfrage zu meiner Sicherheit:

Wenn ich jetzt das neuest Update einspiele, dann habe ich als Admin die Auswahl, welche Datenschutzbestimmungen ich umsetze (auswähle) und welche nicht? Verstehe ich das richtig?

Danke,
Viele Grüße
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#4
Theoretisch (!) hast du die Wahlmöglichkeit, welche Optionen du aktivierst oder nicht.

Als Admin einer staatlichen Schule hast du aber faktisch keine Wahl. Du musst die Funktionen deaktivieren. Lediglich private Schulen haben die Möglichkeit, in Rücksprache mit der Elternschaft andere Maßstäbe anzulegen.

Gruß
Stephan

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#5
Danke für die Klarstellung! Theoretisch ist gut...
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#6
Hallo!

Die Default-Einstellung sind nach den Datenschutz-Vorschriften für staatliche Schulen, oder?

Gruß
Wolfgang
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#7
Wenn du jetzt neu installierst mit einer komplett leeren Datenbank, dann müssten alle Einstellungen passen. In allen anderen Fällen musst du die Optionen selber entsprechend setzen.

Gruß
Stephan

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#8
Hallo!
Unter Einstellungen im Admin-Bereich gibt es in der Rubrik Ordnungsmaßnahmen im Bereich Datenschutz 2 Optionsfelder. Das Feld "führen der Ordnungsmaßnahmen in einer Liste" darf doch datenschutzrechtlich konform angeklickt sein, oder?

So wie ich das sehe, wird doch hiermit nur eine Liste (dauerhaft - bis Schuljahresende?) geführt, ohne das zugrundeliegte Dokument - nach dessen Ausdruck - abzuspeichern. Allerdings bleibt zumindest für den Klassenleiter wohl sichtbar wie viel und welche Ordnungsmaßnahmen pro Schüler gegeben wurden, oder? Wäre im Hinblick auf die Zeugnisbemerkung eigentlich auch nötig!

Die vergebenen Kurzbegründungen der letzten Jahre lassen sich dort ja löschen. Werden die damit verbundenen Textvorschläge der Vergangenheit mitgelöscht?

Gruß
Wolfgang
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#9
Hallo Wolfgang,

nein, auch diese Option musst du deaktivieren. Ihr dürft eine Liste in Papierform führen, aber nicht in elektronischer Form.

Es soll kein (Achtung O-Ton) kein "elektronisches Strafregister" geführt werden.

Gruß
Stephan

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