Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Bekanntmachungen
Gymnasiale Eignung: Zeugnistext
#16
Wir wollen den Satz trotzdem weglassen. Als private RS sind bei uns die Reglen nicht ganz so verbindlich. Könnte man bitte den Satz also trotzdem wählbar machen?
Das wäre für uns eine große Hilfe. Danke!
VG
J
Zitieren
#17
Bitte das KMS noch einmal genau studieren.

Da steht drin:

"... Eine gymnasiale Eignung liegt (unverändert) vor bei Schülerinnen und Schülern einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschule,..."

Meines Erachtens sind Privatschulen staatlich anerkannt!!!
MfG
akahl
________________________________________________
Keep cool! cool
Zitieren
#18
Vielleicht sollte man den Gesamtzusammenhang noch einmal verdeutlichen.

Nach § 26 (3) kann ein Realschüler aus der 5. in die 5. Gym übertreten, wenn er die Eignung bescheinigt bekommt. Diese Eignung erhält er nach RSO, wenn er in D und M einen Schnitt von mindestens 2,5 hat. (Da die Gymnasien schon für das nächste Schuljahr eine Bemerkung im Zeugnis verlangen gilt diese Regelung auch schon für dieses Schuljahr, allerdings mit dem Schnitt 2,33 aus D, E, M).

Aus der RSO § 34 ergibt sich also ein Rechtsanspruch für den Schüler, wenn er den Schnitt erreicht. Ob das pädagogisch sinnvoll ist oder nicht, spielt hier zunächst keine Rolle. Er muss beim entsprechenden Schnitt die Eignung bescheinigt bekommen und diese muss -damit ihn die Gymnasien überhaupt aufnehmen - diese dann auch im Zeugnis vermerkt bekommen.

Ich habe wegen dieser Sache (und wegen vieler Rückfragen von Kunden) jetzt insgesamt dreimal mit dem KM telefoniert. Das Ergebnis ist immer dasselbe: hier gibt es keinen Ermessensspielraum, beim Erreichen der Schnitts (egal ob staatlich oder staatlich anerkannt) hat ein Schüler die Eignung und muss diese dann auch im Zeugnis bescheinigt bekommen.

Gruß
Stephan
RSS-Feed mit aktuellen Informationen über Updates, Änderungen in der Programmbedienung und anderen wichtigen Mitteilungen unter http://www.notenmanager.net/feeds/Notenmanager.xml
Zitieren
#19
Hallo,

wir haben in diesem Zusammenhang noch eine Schwierigkeit mit dem NM entdeckt.
Wenn ein S die 2,33 nur mit einer pädagogischen Note (in unserem Fall eine 2 nach 2,58 ) erreicht hat, erhält er/sie die Bemerkung über die Eignung für das Gym nicht.
Wir müssen dem S händisch eine "echte" 2 geben, damit der NM dann eine entsprechende Bemerkung ins Zeugnis.;)

Gruß

B.V.
Zitieren
#20
Habt ihr auch die neueste Version?
Laut Mitteilung im update-forum sollte es nämlich mit den pädagogischen Noten klappen!
MfG
akahl
________________________________________________
Keep cool! cool
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  gymnasiale Eignung sperber 5 1.254 20.07.2023, 12:16
Letzter Beitrag: NM-Himself
  gymnasiale Eignung schondorf 14 9.070 16.07.2023, 17:16
Letzter Beitrag: schondorf
  Automtischer Zeugnistext über Abschluss löschbar? Hundeheike 11 2.958 12.07.2023, 11:01
Letzter Beitrag: Hundeheike
  Gymnasiale Eignung PvD 1 2.691 18.07.2018, 15:41
Letzter Beitrag: NM-Himself
  Zeugnistext für Note bei Wahlfach ändern Litze 3 4.675 25.01.2018, 11:41
Letzter Beitrag: NM-Himself

Gehe zu:


Deutsche Übersetzung: MyBB.de, Powered by MyBB, © 2002-2024 MyBB Group.