26.01.2010, 13:41
Hallo zusammen,
brandaktuell das Neueste aus dem KM (KMS vom 26.01.2010 an alle Gymnasien):
====== schnipp ======
Ermittlung der Halbjahresleistungen in den Jahrgangsstufen 11 und
12 (achtjähriges Gymnasium)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass stellen wir nochmals klar, wie die Halbjahresleistungen
in den Jahrgangsstufen 11 und 12 (achtjähriges Gymnasium) nach
§ 61 Abs. 2 GSO ermittelt werden:
Die Halbjahresleistungen ergeben sich als Durchschnittswert aus der
Punktzahl der Schulaufgabe sowie aus dem Durchschnitt der Punktzahlen
der kleinen Leistungsnachweise. Das Ergebnis wird gerundet. Die Halbjahresleistung
wird dann in einer Endpunktzahl von höchstens 15 Punkten
ausgedrückt.
Die Erfassung des gerundeten Durchschnitts der Punktzahlen der kleinen
Leistungsnachweise in WinQD führt insofern nicht zu GSO-konformen
Endpunktzahlen als Halbjahresleistungen.
Vor diesem Hintergrund und auch unter Berücksichtigung der Darstellung in
der Handreichung für die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren
teilen wir Ihnen mit, dass den Schülerinnen und Schülern im laufenden
Ausbildungsabschnitt 11/1 ausnahmsweise Vertrauensschutz im Hinblick
auf die Ermittlung ihrer Halbjahresleistungen in 11/1 gewährt wird
(keine Berechnung mit dem „Durchschnitt der Punktzahlen“, sondern mit
dem gerundeten Wert = ganze Punktzahl für die kleinen Leistungsnachweise).
Die Berechnung der Halbjahresleistung für den laufenden Ausbildungsabschnitt
11/1 kann somit mit der derzeitigen Version von WinQD erfolgen.
Die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien erhalten einen Abdruck dieses
Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Walter Gremm
Ministerialdirigent
==== schnapp =====
Viele Grüße
Bernd
brandaktuell das Neueste aus dem KM (KMS vom 26.01.2010 an alle Gymnasien):
====== schnipp ======
Ermittlung der Halbjahresleistungen in den Jahrgangsstufen 11 und
12 (achtjähriges Gymnasium)
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass stellen wir nochmals klar, wie die Halbjahresleistungen
in den Jahrgangsstufen 11 und 12 (achtjähriges Gymnasium) nach
§ 61 Abs. 2 GSO ermittelt werden:
Die Halbjahresleistungen ergeben sich als Durchschnittswert aus der
Punktzahl der Schulaufgabe sowie aus dem Durchschnitt der Punktzahlen
der kleinen Leistungsnachweise. Das Ergebnis wird gerundet. Die Halbjahresleistung
wird dann in einer Endpunktzahl von höchstens 15 Punkten
ausgedrückt.
Die Erfassung des gerundeten Durchschnitts der Punktzahlen der kleinen
Leistungsnachweise in WinQD führt insofern nicht zu GSO-konformen
Endpunktzahlen als Halbjahresleistungen.
Vor diesem Hintergrund und auch unter Berücksichtigung der Darstellung in
der Handreichung für die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren
teilen wir Ihnen mit, dass den Schülerinnen und Schülern im laufenden
Ausbildungsabschnitt 11/1 ausnahmsweise Vertrauensschutz im Hinblick
auf die Ermittlung ihrer Halbjahresleistungen in 11/1 gewährt wird
(keine Berechnung mit dem „Durchschnitt der Punktzahlen“, sondern mit
dem gerundeten Wert = ganze Punktzahl für die kleinen Leistungsnachweise).
Die Berechnung der Halbjahresleistung für den laufenden Ausbildungsabschnitt
11/1 kann somit mit der derzeitigen Version von WinQD erfolgen.
Die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien erhalten einen Abdruck dieses
Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Walter Gremm
Ministerialdirigent
==== schnapp =====
Viele Grüße
Bernd