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Bekanntmachungen
Mitteilung § 64 Abs. 3 RSO
#1
Hallo Stephan,
im Zeugnismodul werden beim Bericht "Mitteilungen" nach § 64 Abs. 3 RSO auch Noten in NICHT-Vorrückungsfächern (z.B. Musik, Kunst) und schlechte 4er mitgedruckt (ohne Grenzschnitt). Konkret: Ein Schüler in WPF I mit E 4,0, IT 4,5 und Musik 5 erhält auf der Miteilung (eingestellt "bei weiterm Absinken") auch die Musik - 5 als Note. Ist das Absicht? Vgl. RSO sollten nur Noten aufgeführt werden, die sich auch auf das Vorrücken auswirken, was aber hier in Musik nicht gegeben ist. Dies haben wir bei allen Mitteilungen festgestellt, die über das Zeugnismodul generiert werden (5-10. Klasse). Bei der Mitteilung "Absinkende Leistungen" nach BayEUG stimmts hingegen.
Gibts hierzu schon Meinungen oder Änderungen?
Lg, Claus
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Nachrichten in diesem Thema
Mitteilung § 64 Abs. 3 RSO - von Lic - 15.02.2011, 19:54

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