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Normale Version: Mitteilung § 64 Abs. 3 RSO
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Hallo Stephan,
im Zeugnismodul werden beim Bericht "Mitteilungen" nach § 64 Abs. 3 RSO auch Noten in NICHT-Vorrückungsfächern (z.B. Musik, Kunst) und schlechte 4er mitgedruckt (ohne Grenzschnitt). Konkret: Ein Schüler in WPF I mit E 4,0, IT 4,5 und Musik 5 erhält auf der Miteilung (eingestellt "bei weiterm Absinken") auch die Musik - 5 als Note. Ist das Absicht? Vgl. RSO sollten nur Noten aufgeführt werden, die sich auch auf das Vorrücken auswirken, was aber hier in Musik nicht gegeben ist. Dies haben wir bei allen Mitteilungen festgestellt, die über das Zeugnismodul generiert werden (5-10. Klasse). Bei der Mitteilung "Absinkende Leistungen" nach BayEUG stimmts hingegen.
Gibts hierzu schon Meinungen oder Änderungen?
Lg, Claus
* Die Gefährdungsstufe legt ja der Klassenleiter fest. Das macht er unabhängig von den Noten in Nicht-Vorrückungsfächern.
* Dass zusätzlich auch schlechte Noten in Nicht-Vorrückungsfächern enthalten sind, unterstreicht meiner Meinung nach eher noch zusätzlich die sowieso schon bestehende Gefährdung.
* Einen Widerspruch zum §46(3) kann ich dabei nicht erkennen.

Grüße

Markus
Der Notenmanager hält sich hier exakt an das Formular und das Schreiben, das man aus der winSV ausdrucken könnte. Auch dort werden die Noten der Nichtvorrückungsfächer mitausgegeben. Und die winSV kommt ja immerhin vom Kumi...

Viele Grüße
Georgy