14.06.2008, 14:41
Hallo liebe Gym-Kollegen,
ich bin gerade dabei, den Bemerkungspassus bzgl. der Niveaustufe in Fremdsprachen einzuprogrammieren. Zwei Dinge würde ich da gerne abklären (ich hoffe, ich bekomme da noch eine Antwort an diesem Wochenende).
1. Im KWMBl Nr. 8/2008 wird unter "Vollzug ..." blabla "... Zeugnismuster" unter dem Punkt 5.2 der Eindruck erweckt, als gäbe es am Gym nur Englisch und Französisch als 1. bzw. 2. (moderne) Fremdsprache. Ist das korrekt? Gibt es evtl. Schulversuche oder Gym-Varianten, in denen mit Italienisch, Spanisch oder gar Russisch begonnen wird?
2. Wenn ein Schüler (5.2.1 und 5.2.1) sowohl in der 1. (oder 1. und 2.) als auch in der 3. modernen Fremdsprache ausreichende Leistungen erziehlt, dann würde er folgende Bemerkungen erhalten:
Schöner wäre es, in diesem Fall die Bemerkungen zusammen zu ziehen, etwa:
Nun die Bürokraten/Juristen-Spezialfrage: darf man das?
Und zum Schluss: ihr könntet mir eine aufwändigere Recherche ersparen, wenn ihr mir die Kriterien für das Erreichen des Latinums/kleinen Latinums posten würdet. Unter den Lesern ist doch bestimmt einer, der diese Informationen aus dem Ärmel schütteln kann.
Gruß
Stephan
ich bin gerade dabei, den Bemerkungspassus bzgl. der Niveaustufe in Fremdsprachen einzuprogrammieren. Zwei Dinge würde ich da gerne abklären (ich hoffe, ich bekomme da noch eine Antwort an diesem Wochenende).
1. Im KWMBl Nr. 8/2008 wird unter "Vollzug ..." blabla "... Zeugnismuster" unter dem Punkt 5.2 der Eindruck erweckt, als gäbe es am Gym nur Englisch und Französisch als 1. bzw. 2. (moderne) Fremdsprache. Ist das korrekt? Gibt es evtl. Schulversuche oder Gym-Varianten, in denen mit Italienisch, Spanisch oder gar Russisch begonnen wird?
2. Wenn ein Schüler (5.2.1 und 5.2.1) sowohl in der 1. (oder 1. und 2.) als auch in der 3. modernen Fremdsprache ausreichende Leistungen erziehlt, dann würde er folgende Bemerkungen erhalten:
Zitat: Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in Englisch (und Französisch) entsprechend der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt.
Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in Italienisch entsprechend der Niveaustufe A2+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt.
Schöner wäre es, in diesem Fall die Bemerkungen zusammen zu ziehen, etwa:
Zitat: Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in Englisch (und Französisch) entsprechend der Niveaustufe B1 sowie in Italienisch entsprechend der Niveaustufe A2+ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt.
Nun die Bürokraten/Juristen-Spezialfrage: darf man das?
Und zum Schluss: ihr könntet mir eine aufwändigere Recherche ersparen, wenn ihr mir die Kriterien für das Erreichen des Latinums/kleinen Latinums posten würdet. Unter den Lesern ist doch bestimmt einer, der diese Informationen aus dem Ärmel schütteln kann.
Gruß
Stephan
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