12.07.2008, 14:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.07.2008, 14:46 von NM-Himself.)
Liebe Kollegen,
mit der neuen RSO haben sich die Regelungen zum Vorrücken auf Probe geändert (§ 58 ).
Vorher: Eltern stellen Antrag, Lehrerkonferenz entscheidet anschließend über den Antrag.
Jetzt: Lehrer beschließt über Vorrücken auf Probe, Eltern müssen nur ihr Einverständnis erklären.
Dementsprechend schlage ich folgende Umformulierung des Berichtes vor:
Seite 1, Unterpunkt d)
Seite 2, Empfehlung der Schule
Die Punkte
Seite 3, Rückmeldung
Punkt 4 lautet jetzt nur noch
Der Satz "Falls die Lehrerkonferenz ..." entfällt.
Ich bitte um baldige Rückmeldung, ansonsten übernehme ich die Änderungen so in den Bericht.
Gruß
Stephan
mit der neuen RSO haben sich die Regelungen zum Vorrücken auf Probe geändert (§ 58 ).
Vorher: Eltern stellen Antrag, Lehrerkonferenz entscheidet anschließend über den Antrag.
Jetzt: Lehrer beschließt über Vorrücken auf Probe, Eltern müssen nur ihr Einverständnis erklären.
Dementsprechend schlage ich folgende Umformulierung des Berichtes vor:
Seite 1, Unterpunkt d)
Zitat:Die Lehrerkonferenz hat gemäß Ã‚Â§ 58 RSO beschlossen, Ihrem Sohn das Vorrücken auf Probe zu gewähren. Dies setzt Ihre Einverständniserklärung voraus. Die Probezeit dauert bis 15. Dezember 2008. Im Falle des Nichtbestehens der Probezeit gilt der Rücktritt als Wiederholungsjahr. (Rückmeldemöglichkeit 4.).
Seite 2, Empfehlung der Schule
Die Punkte
Zitat: - Die Klassenkonferenz empfiehlt, einen Antrag auf Vorrücken auf Probe zu stellen.entfallen, stattdessen wird der Punkt
Die Klassenkonferenz empfiehlt, keinen Antrag auf Vorrücken auf Probe zu stellen.
Zitat: - Die Klassenkonferenz empfiehlt das Vorrücken auf Probe.eingefügt.
Seite 3, Rückmeldung
Punkt 4 lautet jetzt nur noch
Zitat: - soll auf Probe Vorrücken.
Der Satz "Falls die Lehrerkonferenz ..." entfällt.
Ich bitte um baldige Rückmeldung, ansonsten übernehme ich die Änderungen so in den Bericht.
Gruß
Stephan
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