12.02.2008, 18:03
Hallo und danke schon vorab für die schnelle Antwort!
Ja, so sehe ich das auch - ich wollte auch keine schlafenden Hunde wecken...
IMHO ist es aber das Datum der Leistungserhebung, das relevant ist, nicht das Datum der Rückgabe an den Schüler. Seht ihr das anders?
Grüße
Christian
NM-Himself schrieb:Es spielt keine Rolle, wann die Noten überspielt werden, sondern immer nur das Datum des Eintragens.
Ergänzend sei erwähnt (aber du hast es sicherlich im Forum schon gelesen): eine Note, die vor dem Zwischenzeugnistermin gebildet und dem Schüler mitgeteilt wird, zählt rechtlich zum ersten Halbjahr. Ich bin zwar kein Jurist, glaube aber nicht das "Absprachen" mit den Schülern im Zweifelsfall bestand haben.
Ja, so sehe ich das auch - ich wollte auch keine schlafenden Hunde wecken...
IMHO ist es aber das Datum der Leistungserhebung, das relevant ist, nicht das Datum der Rückgabe an den Schüler. Seht ihr das anders?
Grüße
Christian