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Zuordnung der Noten zum 1. bzw. 2. Halbjahr - Druckversion

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Zuordnung der Noten zum 1. bzw. 2. Halbjahr - c.schuetz - 12.02.2008

Hallo,

nur eine Verständnisfrage:

Lese ich die Doku richtig, wenn ich annehme, dass für die Zuordnung der Noten zum 1. bzw. 2. Halbjahr ausschließlich relevant ist, ob die Noten *vor* oder *nach* dem Klick auf "Neues Halbjahr" durch den Admin in die SV überspielt werden?

Es ist also für die Zuordnung egal, wann die Arbeit geschrieben wurde, wann sie zurückgegeben oder abgegeben wurde?

Hintergrund:
Einige Kollegen möchten Noten, die *vor* dem Notenschluss entstanden sind (in Absprache mit den Schülern) zum 2. Halbjahr zählen lassen.
Wenn sie erst nach dem Admin-Klick auf "Neues Halbjahr" die Noten überspielen, zählen sie zum 2. Halbjahr, obwohl das Datum der Arbeit im 1. Hj liegt?

Grüße
Christian


RE: Zuordnung der Noten zum 1. bzw. 2. Halbjahr - NM-Himself - 12.02.2008

Nein,

der Klick auf neues Halbjahr (zu dem Thema kommt heute noch eine Rundemail) erzeugt aus allen bis zu diesem Termin eingetragenen Noten die Zwischenzeugnisnote, die dann im Notenbogen erscheint. Ob eine Note zum 1. oder 2. Halbjahr zählt hängt einzig von folgenden Faktoren ab:

1. Wird die Note in der Schulversion eingetragen, zählen alle Noten, die vor dem Zwischenzeugnisdatum eingetragen werden, zum ersten Halbjahr.

2. Wird die Note in der Heimversion eingetragen, so ist der Stichtag das Datum "Noteneingaben HV 2. Hj ab". Dieses Datum kann vor dem Zwischenzeugnis liegen, aber nicht vor dem Notenschluss des 1. Halbjahres.

Es spielt keine Rolle, wann die Noten überspielt werden, sondern immer nur das Datum des Eintragens.

Ergänzend sei erwähnt (aber du hast es sicherlich im Forum schon gelesen): eine Note, die vor dem Zwischenzeugnistermin gebildet und dem Schüler mitgeteilt wird, zählt rechtlich zum ersten Halbjahr. Ich bin zwar kein Jurist, glaube aber nicht das "Absprachen" mit den Schülern im Zweifelsfall bestand haben.

Gruß
Stephan


RE: Zuordnung der Noten zum 1. bzw. 2. Halbjahr - c.schuetz - 12.02.2008

Hallo und danke schon vorab für die schnelle Antwort!

NM-Himself schrieb:Es spielt keine Rolle, wann die Noten überspielt werden, sondern immer nur das Datum des Eintragens.

Ergänzend sei erwähnt (aber du hast es sicherlich im Forum schon gelesen): eine Note, die vor dem Zwischenzeugnistermin gebildet und dem Schüler mitgeteilt wird, zählt rechtlich zum ersten Halbjahr. Ich bin zwar kein Jurist, glaube aber nicht das "Absprachen" mit den Schülern im Zweifelsfall bestand haben.

Ja, so sehe ich das auch - ich wollte auch keine schlafenden Hunde wecken...
IMHO ist es aber das Datum der Leistungserhebung, das relevant ist, nicht das Datum der Rückgabe an den Schüler. Seht ihr das anders?

Grüße
Christian