16.01.2008, 09:50
Hallo Helmut,
danke für die Amtshilfe. Das wird klar noch geändert. Vielleicht kannst du mir noch weiter helfen:
- Die Mitteilung bekommt jetzt den Betreff "Benachrichtigung gemäß Par. 71 Abs. 3 GSO", ist das korrekt?
- Bei uns an der RS wird bei den Formulierungen bzgl. der Wiederholung immer nur das BayEUG genannt, das sich ja nicht geändert hat. Am Gym wird im Fall "Höchstausbildungsdauer" allerdings auf die GSO verwiesen. Das war früher § 41, jetzt ist es § 68 ??
Gruß
Stephan
danke für die Amtshilfe. Das wird klar noch geändert. Vielleicht kannst du mir noch weiter helfen:
- Die Mitteilung bekommt jetzt den Betreff "Benachrichtigung gemäß Par. 71 Abs. 3 GSO", ist das korrekt?
- Bei uns an der RS wird bei den Formulierungen bzgl. der Wiederholung immer nur das BayEUG genannt, das sich ja nicht geändert hat. Am Gym wird im Fall "Höchstausbildungsdauer" allerdings auf die GSO verwiesen. Das war früher § 41, jetzt ist es § 68 ??
Gruß
Stephan
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