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Mitteilungen über Gefährdung - Druckversion

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Mitteilungen über Gefährdung - Johann - 16.01.2008

Hallo Stephan,

bei den Mitteilungen über die Gefährdung zum Zwischenzeugnis (GYM) steht noch der falsche § der GSO (Neu: § 71..).
Außerdem erscheint in der 10.Jgst. der Satz: "Das Bestehen der Abschlussprüfung ist (sehr) gefährdet". Das macht am gym keinen Sinn.
Im Zeugnis selbst steht der Hinweis auf die Gefährdung noch, das sollte ja nicht sein, da dafür eben diese Mitteilungen vorgesehen sind.
Wird das noch geändert, oder habe ich die Stelle übersehen, wo ich diese Einstellungen vornehmen kann?

Gruß
Helmut


RE: Mitteilungen über Gefährdung - NM-Himself - 16.01.2008

Hallo Helmut,

danke für die Amtshilfe. Das wird klar noch geändert. Vielleicht kannst du mir noch weiter helfen:

- Die Mitteilung bekommt jetzt den Betreff "Benachrichtigung gemäß Par. 71 Abs. 3 GSO", ist das korrekt?

- Bei uns an der RS wird bei den Formulierungen bzgl. der Wiederholung immer nur das BayEUG genannt, das sich ja nicht geändert hat. Am Gym wird im Fall "Höchstausbildungsdauer" allerdings auf die GSO verwiesen. Das war früher § 41, jetzt ist es § 68 ??

Gruß
Stephan