11.01.2008, 02:18
Hallo,
ein Kommentar zur Notenberechnung bei gutachterlich festgestellten Legasthenikern (nicht LRS):
"Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Legasthenie sind schriftliche und mündliche Leistungen (...) in Fremdsprachen (...) im Verhältnis 1:1 zu gewichten.
Die Festsetzung der mündlichen Note erfolgt auf der Basis von rein mündlichen Leistungsnachweisen (nicht Stegreifaufgaben), je nach Schulart in angemessener Anzahl. In der Zeugnisbemerkung ist darauf entsprechend einzugehen."
Die Bewertung 1:1 ist in Fremdsprachen (im Fach Deutsch bleibt Bewertung 2:1) Pflicht!
Wir weisen in unserem Schreiben zur Zeugniserstellung die Fachlehrer und Klassenleiter darauf hin, dass dies im Notenmanager bei der Berechnung noch nicht berücksichtigt wird und ggf. eine pädagogische Note vergeben werden muss.
Grüße
Guido
ein Kommentar zur Notenberechnung bei gutachterlich festgestellten Legasthenikern (nicht LRS):
"Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Legasthenie sind schriftliche und mündliche Leistungen (...) in Fremdsprachen (...) im Verhältnis 1:1 zu gewichten.
Die Festsetzung der mündlichen Note erfolgt auf der Basis von rein mündlichen Leistungsnachweisen (nicht Stegreifaufgaben), je nach Schulart in angemessener Anzahl. In der Zeugnisbemerkung ist darauf entsprechend einzugehen."
Die Bewertung 1:1 ist in Fremdsprachen (im Fach Deutsch bleibt Bewertung 2:1) Pflicht!
Wir weisen in unserem Schreiben zur Zeugniserstellung die Fachlehrer und Klassenleiter darauf hin, dass dies im Notenmanager bei der Berechnung noch nicht berücksichtigt wird und ggf. eine pädagogische Note vergeben werden muss.
Grüße
Guido