29.01.2025, 21:23
Hallo Sebastian,
bin jetzt kein ASV-Profi, aber wieso stehen für September und Oktober je eine Wiederholung für das gleiche Schuljahr drin, einmal mit, einmal ohne Zusatzinfo?
Aber eigentlich egal. Die wichtigste Info aus dem Screenshot ist, dass der Schüler wohl in der 10. Jahrgangsstufe RS ist, richtig? Die AP darf auch bei Nichtbestehen wiederholt werden und wenn die AP wiederholt werden darf, ist auch die Wiederholung der Jahrgangsstufe normalerweise erlaubt - es sei denn, die Höchstausbildungsdauer wird überschritten (siehe BayEUG Art. 54 (5))
Gruß
Stephan
bin jetzt kein ASV-Profi, aber wieso stehen für September und Oktober je eine Wiederholung für das gleiche Schuljahr drin, einmal mit, einmal ohne Zusatzinfo?
Aber eigentlich egal. Die wichtigste Info aus dem Screenshot ist, dass der Schüler wohl in der 10. Jahrgangsstufe RS ist, richtig? Die AP darf auch bei Nichtbestehen wiederholt werden und wenn die AP wiederholt werden darf, ist auch die Wiederholung der Jahrgangsstufe normalerweise erlaubt - es sei denn, die Höchstausbildungsdauer wird überschritten (siehe BayEUG Art. 54 (5))
Gruß
Stephan
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