16.01.2025, 16:46
Hallo Lubber,
an der Realschule gilt laut RSO, dass bei Fächern mit drei oder mehr Unterrichtsstunden (trifft auf Deutsch zu) mindesten drei kleine Leistungsnachweise zu erbringen sind, eine davon als mündliche Leistung. Wenn also keine mdl. Leistung eingetragen ist und es fehlt eine Ex, dann fehlen zwei kleine Leistungsnachweise.
Gruß
Stephan
an der Realschule gilt laut RSO, dass bei Fächern mit drei oder mehr Unterrichtsstunden (trifft auf Deutsch zu) mindesten drei kleine Leistungsnachweise zu erbringen sind, eine davon als mündliche Leistung. Wenn also keine mdl. Leistung eingetragen ist und es fehlt eine Ex, dann fehlen zwei kleine Leistungsnachweise.
Gruß
Stephan
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