28.06.2024, 10:05
Hallo Marcus,
ich muss gestehen, dass ich das Konzept der "teilweisen Befreiung" noch nicht so richtig verstanden habe. Gibt es dazu rechtliche Rahmenbedingungen? Irgendwelche Regelungen?
In der RSO § 31 (6) heißt es: "War eine Schülerin oder ein Schüler von der Teilnahme am Unterricht im Fach Sport befreit, so erhält sie oder er an Stelle einer Note im Zeugnis eine entsprechende Bemerkung. Entsprechendes gilt in musischen und praktischen Fächern."
Ein "teilweise befreit" gibt es also eigentlich nicht. Im NM5 ist das nur drin, weil es das früher in der WinSV und somit in der Schulversion 4 gab. Meines Wissens gibt es auch in der ASV nur noch "befreit" oder eben nicht. Macht ja anders auch keinen Sinn: entweder konnten genug Noten gebildet werden, die eine Zeugnisnote rechtfertigen, oder eben nicht. Wie in jedem anderen Fach auch.
Um also auf deine Frage zurück zu kommen: Wenn eine Note verantwortet werden kann, dann wird meiner Meinung auch keine Befreiung angeklickt.
Gruß
Stephan
ich muss gestehen, dass ich das Konzept der "teilweisen Befreiung" noch nicht so richtig verstanden habe. Gibt es dazu rechtliche Rahmenbedingungen? Irgendwelche Regelungen?
In der RSO § 31 (6) heißt es: "War eine Schülerin oder ein Schüler von der Teilnahme am Unterricht im Fach Sport befreit, so erhält sie oder er an Stelle einer Note im Zeugnis eine entsprechende Bemerkung. Entsprechendes gilt in musischen und praktischen Fächern."
Ein "teilweise befreit" gibt es also eigentlich nicht. Im NM5 ist das nur drin, weil es das früher in der WinSV und somit in der Schulversion 4 gab. Meines Wissens gibt es auch in der ASV nur noch "befreit" oder eben nicht. Macht ja anders auch keinen Sinn: entweder konnten genug Noten gebildet werden, die eine Zeugnisnote rechtfertigen, oder eben nicht. Wie in jedem anderen Fach auch.
Um also auf deine Frage zurück zu kommen: Wenn eine Note verantwortet werden kann, dann wird meiner Meinung auch keine Befreiung angeklickt.
Gruß
Stephan
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