15.11.2023, 16:16
Hallo Balu,
das ist nicht vorgesehen. Als Schulverwaltung oder Schulleitung könnt ihr Noteneinsichtsrechte vergeben, so dass über Schülerdaten einsehen die Noten gesehen werden können. Aber die Noteneingabe selbst muss der Lehrer vornehmen. Da geht es um Datenschutz und Revisionssicherheit.
Gruß
Stephan
das ist nicht vorgesehen. Als Schulverwaltung oder Schulleitung könnt ihr Noteneinsichtsrechte vergeben, so dass über Schülerdaten einsehen die Noten gesehen werden können. Aber die Noteneingabe selbst muss der Lehrer vornehmen. Da geht es um Datenschutz und Revisionssicherheit.
Gruß
Stephan
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