09.11.2023, 15:55
Hallo Stephan,
nachdem ich heute ein bisschen mit dem neuen Modul herum gespielt habe, hätte ich auch noch ein paar kurze Rückfragen:
1. Ist es sinnvoll, den Lehrkräften das Recht der OM-Verwaltung zuzuweisen? Oder können die Lehrkräfte woanders z. B. abhaken, dass die OM zurückgekommen bzw. wieder abgegeben worden ist?
2. Im Modul OM-Verwaltung sehe ich die Übersichtsliste der OM mit den Kurzbegründungen. Es ist allerdings nicht mehr möglich (wie in der Schulversion bisher - wenn man glaub irgendwo einen Haken gesetzt bzw. vergessen hat, einen Haken zu setzen ;-)) sich die gesamte Ordnungsmaßnahme anzeigen zulassen. Ist diese Möglichkeit noch geplant?
3. (Diese Frage ergibt sich wahrscheinlich aus der Anleitung dann für den Benutzer). Kann die Lehrkraft eine Ordnungsmaßnahme (wenn z. B. ein Rechtschreibfehler enthalten ist oder das Gehörtdatum nicht geändert wurde) ändern?
Danke Dir schon mal für Deine Antworten!
Viele Grüße
Georgy
nachdem ich heute ein bisschen mit dem neuen Modul herum gespielt habe, hätte ich auch noch ein paar kurze Rückfragen:
1. Ist es sinnvoll, den Lehrkräften das Recht der OM-Verwaltung zuzuweisen? Oder können die Lehrkräfte woanders z. B. abhaken, dass die OM zurückgekommen bzw. wieder abgegeben worden ist?
2. Im Modul OM-Verwaltung sehe ich die Übersichtsliste der OM mit den Kurzbegründungen. Es ist allerdings nicht mehr möglich (wie in der Schulversion bisher - wenn man glaub irgendwo einen Haken gesetzt bzw. vergessen hat, einen Haken zu setzen ;-)) sich die gesamte Ordnungsmaßnahme anzeigen zulassen. Ist diese Möglichkeit noch geplant?
3. (Diese Frage ergibt sich wahrscheinlich aus der Anleitung dann für den Benutzer). Kann die Lehrkraft eine Ordnungsmaßnahme (wenn z. B. ein Rechtschreibfehler enthalten ist oder das Gehörtdatum nicht geändert wurde) ändern?
Danke Dir schon mal für Deine Antworten!
Viele Grüße
Georgy