Ich glaube ich habe die Antwort auf Deine Frage in §41 RSO:
(3) Schülerinnen und Schüler, die sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen haben, erhalten ein Jahreszeugnis, das die Leistungen im Schuljahr ohne Einbeziehung der Leistungen der Abschlussprüfung und folgende Bemerkung enthält: „Die Schülerin bzw. der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen."
Also ist es korrekt, wenn in dem Zeugnis die Note 5 steht.
(3) Schülerinnen und Schüler, die sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen haben, erhalten ein Jahreszeugnis, das die Leistungen im Schuljahr ohne Einbeziehung der Leistungen der Abschlussprüfung und folgende Bemerkung enthält: „Die Schülerin bzw. der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen."
Also ist es korrekt, wenn in dem Zeugnis die Note 5 steht.