21.07.2023, 15:05
Hallo,
in Vorrückungsfächern (besonders bei so wichtigen Sachen wie M, E, ...) ist das Fehlen von Noten in der Regel (außerhalb komischer Pandemie-Sonderregelungen) zumindest am Gymnasium eigentlich gar nicht möglich, da von KM-Seiten sehr viel Wert auf die Notenvollständigkeit gelegt wird. Da gibt es dann normalerweise entweder eine Ersatzprüfung bis zum Beginn des neuen Schuljahres. Bei sehr guten Schülern in niedrigen Klassenstufen gab es glaube ich auch schon mal Formulierungen wie "Es konnte wegen einer reduzierten Anzahl von Leistungsnachweisen keine Vorrückungsentscheidung getroffen werden. Die Lehrerkonferenz hat entschieden das Vorrücken auf Probe zu gewähren."
Beim Sport scheint eine passende Formulierung sinnvoll, denn wenn da eine Sportnote steht obwohl der Schüler/die Schülerin vom Sport z.B. im zweiten Halbjahr befreit war, könnte das für Kind und Eltern ja durchaus irritierend sein. Andererseits scheint es im gleichen Fall doch komisch, wenn man im Halbjahreszeugnis eine Sportnote hat, im Jahreszeugnis aber nicht?!
Den Haken "teilweise vom Sport befreit" wähle ich persönlich eigentlich vor allem an, damit die entsprechende Bemerkung im Notenbogen auftaucht, was mir schon sinnvoll erscheint.
Verstehe ich gut.
Viele Grüße
Jörg
(20.07.2023, 06:56)NM-Himself schrieb: Wie sieht es dann in andern Fächern aus? Wenn ein Schüler wegen Krankheit, späterem Eintritt oder anderen Gründen weniger Noten hat als die anderen? War der dann teilweise von Mathe, Englisch und ... befreit? Oder soll ich ins Zeugnis schreiben, dass er weniger Noten in Mathe bekommen hat als andere Schüler, aber es hat gerade so noch zur Notenbildung gereicht?
in Vorrückungsfächern (besonders bei so wichtigen Sachen wie M, E, ...) ist das Fehlen von Noten in der Regel (außerhalb komischer Pandemie-Sonderregelungen) zumindest am Gymnasium eigentlich gar nicht möglich, da von KM-Seiten sehr viel Wert auf die Notenvollständigkeit gelegt wird. Da gibt es dann normalerweise entweder eine Ersatzprüfung bis zum Beginn des neuen Schuljahres. Bei sehr guten Schülern in niedrigen Klassenstufen gab es glaube ich auch schon mal Formulierungen wie "Es konnte wegen einer reduzierten Anzahl von Leistungsnachweisen keine Vorrückungsentscheidung getroffen werden. Die Lehrerkonferenz hat entschieden das Vorrücken auf Probe zu gewähren."
(20.07.2023, 06:56)NM-Himself schrieb: Muss das gerade in einem Nichtvorrückungsfach tatsächlich im Zeugnis stehen, dass er dort weniger Noten bekommen hat, weil er ein Gebrechen/Krankheit hat/hatte? Geht das jemanden was an? Das ist ja letztendlich eine versteckte Gesundheitsinformation. Das eine Information ins Zeugnis muss, wenn eine Note entwertet wird, das kann ich nachvollziehen (ist ja in allen Fächern so). Aber wenn eine Note gebildet werden konnte?
Beim Sport scheint eine passende Formulierung sinnvoll, denn wenn da eine Sportnote steht obwohl der Schüler/die Schülerin vom Sport z.B. im zweiten Halbjahr befreit war, könnte das für Kind und Eltern ja durchaus irritierend sein. Andererseits scheint es im gleichen Fall doch komisch, wenn man im Halbjahreszeugnis eine Sportnote hat, im Jahreszeugnis aber nicht?!
Den Haken "teilweise vom Sport befreit" wähle ich persönlich eigentlich vor allem an, damit die entsprechende Bemerkung im Notenbogen auftaucht, was mir schon sinnvoll erscheint.
(20.07.2023, 06:56)NM-Himself schrieb: Ich schreib mir das mal auf, steht aber in der Priorität unten (auch, weil das bei uns halt anders gehandhabt wird.
Verstehe ich gut.
Viele Grüße
Jörg