06.07.2023, 14:59
Grundsätzliche Frage zum AP-Dialog, 3. AP-Konferenz
Bei uns erscheinen in den Mitteilungen der schriftlichen Prüfungsergebnisse (nach der 3. Sitzung) bei Gewähren von "Überwiegen der JFN" trotzdem als Gesamtnote die (schlechtere) Prüfungsnote!
Ist das korrekt so?
z.B. JFN 1, sPr 2, ÜjfN, PN 2, GN 2
so wurde es den Schülern bei uns mitgeteilt.
Was aber meines Erachtens nicht stimmt, da ja durch Beschluss des PA schon die bessere Gesamtnote 1 gewährt wurde.
In der ASV ist das ÜjfN schon eingetragen! Wenn ich das Zeugnis in der ASV anschaue, steht da auch eine 1, aber im Zeugnis des NM steht eine 2. Widerspruch!
Grundsätzlich: kann ich - nach Gewähren des Überwiegens der JFN - dieses im AP-Dialog (des NMan) gleich im NM ändern oder muss ich zwingend vorher in der ASV diese Entscheidung eingetragen und dann in den NMan exportiert haben?
Bei uns erscheinen in den Mitteilungen der schriftlichen Prüfungsergebnisse (nach der 3. Sitzung) bei Gewähren von "Überwiegen der JFN" trotzdem als Gesamtnote die (schlechtere) Prüfungsnote!
Ist das korrekt so?
z.B. JFN 1, sPr 2, ÜjfN, PN 2, GN 2
so wurde es den Schülern bei uns mitgeteilt.
Was aber meines Erachtens nicht stimmt, da ja durch Beschluss des PA schon die bessere Gesamtnote 1 gewährt wurde.
In der ASV ist das ÜjfN schon eingetragen! Wenn ich das Zeugnis in der ASV anschaue, steht da auch eine 1, aber im Zeugnis des NM steht eine 2. Widerspruch!
Grundsätzlich: kann ich - nach Gewähren des Überwiegens der JFN - dieses im AP-Dialog (des NMan) gleich im NM ändern oder muss ich zwingend vorher in der ASV diese Entscheidung eingetragen und dann in den NMan exportiert haben?
Der Letzte macht das Netz aus!
Billy
Billy