23.05.2023, 14:16
Lieber Stephan,
erstmal freue ich mich nicht etwas übersehen zu haben. Leider ist man in solchen Dingen unter Druck und nimmt das "kann doch garnicht sein" der Schulleitung sich zu Herzen.
Zweitens bin ich nicht gut informiert, welcher Paragraph beim Hinweis auf die Gefährdung des Schülers genannt sein muss. Unsere Schulleitung geht davon aus, dass es ausreichend ist im telephonischen Elterngespräch die Gefährdung gesagt zu haben. Sofern mir bekannt müssen die Eltern auch informiert sein, wenn ein Wechsel von gefährdet nach sehr gefährdet stattfindet. Da werde ich mal die Paragraphen sondieren, aber falls die Stelle bekannt ist, bitte einfach schreiben.
Bei uns erhalten die Schüler den ersten und auch den zweiten Zwischenbericht mit einer Bemerkung zur Gefährdung. Der zweite Zwischenbericht ist meist terminlich nahe am 10. Mai, aber es ist halt 1 Woche vor dem Elternsprechtag und daher nicht identisch. Jetzt ist die Frage, ob ausser der Formulierung noch ein Paragraph zu erwähnen ist.
Das Schlimme an der Sache ist, dass es jetzt erstmal bis Frühjahr 2024 unbedeutend ist und dann uns wieder einholt - mit leider demselben Wissenstand unserer Schulleitung.
Wäre super, wenn ich das in meine Dokumentation aufnehme und dann im nächsten Jahr frühzeitig in die richtige Bahn lenken kann.
Vielen Dank für Infos
Gruß
Clemens
erstmal freue ich mich nicht etwas übersehen zu haben. Leider ist man in solchen Dingen unter Druck und nimmt das "kann doch garnicht sein" der Schulleitung sich zu Herzen.
Zweitens bin ich nicht gut informiert, welcher Paragraph beim Hinweis auf die Gefährdung des Schülers genannt sein muss. Unsere Schulleitung geht davon aus, dass es ausreichend ist im telephonischen Elterngespräch die Gefährdung gesagt zu haben. Sofern mir bekannt müssen die Eltern auch informiert sein, wenn ein Wechsel von gefährdet nach sehr gefährdet stattfindet. Da werde ich mal die Paragraphen sondieren, aber falls die Stelle bekannt ist, bitte einfach schreiben.
Bei uns erhalten die Schüler den ersten und auch den zweiten Zwischenbericht mit einer Bemerkung zur Gefährdung. Der zweite Zwischenbericht ist meist terminlich nahe am 10. Mai, aber es ist halt 1 Woche vor dem Elternsprechtag und daher nicht identisch. Jetzt ist die Frage, ob ausser der Formulierung noch ein Paragraph zu erwähnen ist.
Das Schlimme an der Sache ist, dass es jetzt erstmal bis Frühjahr 2024 unbedeutend ist und dann uns wieder einholt - mit leider demselben Wissenstand unserer Schulleitung.
Wäre super, wenn ich das in meine Dokumentation aufnehme und dann im nächsten Jahr frühzeitig in die richtige Bahn lenken kann.
Vielen Dank für Infos
Gruß
Clemens