17.02.2023, 19:28
Hallo Jörg,
ich formuliere mal vorsichtig. Auch habe meine Informationen seinerzeit direkt aus dem KM erhalten. Da hieß es, dass die von der GSO vorgeschrieben Gewichtung groß zu klein eingehalten werden muss. In der Oberstufe also 1:1. Aber selbstverständlich kann sich da in der letzten Zeit etwas geändert haben.
Auf Aussagen stützen ist gut, aber da wird es ja sicherlich etwas schriftliches als Grundlage geben. Das darfst du mir dann gerne zukommen lassen und wenn ich dann diese Informationen mit bestätigen lassen kann, werde ich das natürlich auch einbauen.
Bis dahin lass ich aber erst einmal alles, wie es ist. Zum Einen, weil ich bisher noch von keiner anderen Schule etwas dergleichen gehört habe (kann sich aber natürlich noch ändern), zum Anderen weil mir das jetzt rein logisch/methodisch nicht einleuchtet. Notenschutzmaßnahmen sollen einen Nachteilsausgleich für die Schüler mit einer Lese/Rechtschreibstörung darstellen. Inwiefern das erreicht werden soll, dass ich bei diesen Schülern jetzt ausgerechnet die großen Leistungsnachweise doppelt gewichte, leuchtet mir da nicht ganz ein.
Aber wie gesagt: wenn du mir da was offizielles zukommen lassen kannst, werde ich das natürlich prüfen und dann auch einbauen.
Gruß
Stephan
ich formuliere mal vorsichtig. Auch habe meine Informationen seinerzeit direkt aus dem KM erhalten. Da hieß es, dass die von der GSO vorgeschrieben Gewichtung groß zu klein eingehalten werden muss. In der Oberstufe also 1:1. Aber selbstverständlich kann sich da in der letzten Zeit etwas geändert haben.
Auf Aussagen stützen ist gut, aber da wird es ja sicherlich etwas schriftliches als Grundlage geben. Das darfst du mir dann gerne zukommen lassen und wenn ich dann diese Informationen mit bestätigen lassen kann, werde ich das natürlich auch einbauen.
Bis dahin lass ich aber erst einmal alles, wie es ist. Zum Einen, weil ich bisher noch von keiner anderen Schule etwas dergleichen gehört habe (kann sich aber natürlich noch ändern), zum Anderen weil mir das jetzt rein logisch/methodisch nicht einleuchtet. Notenschutzmaßnahmen sollen einen Nachteilsausgleich für die Schüler mit einer Lese/Rechtschreibstörung darstellen. Inwiefern das erreicht werden soll, dass ich bei diesen Schülern jetzt ausgerechnet die großen Leistungsnachweise doppelt gewichte, leuchtet mir da nicht ganz ein.
Aber wie gesagt: wenn du mir da was offizielles zukommen lassen kannst, werde ich das natürlich prüfen und dann auch einbauen.
Gruß
Stephan
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